Freitag, 19. April 2013

Fachtagung zum Kirchlichen Arbeitsrecht in Berlin

Zur aktuellen Fachdiskussion zum Kirchlichen Arbeitsrecht veranstaltet die Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin am Montag, 22. April 2013, von 14 -17 Uhr eine Fachtagung mit Expertinnen und Experten aus Politik, Kirchen, Gewerkschaften und Wissenschaft.


Man darf gespannt sein, welche Vorschläge die Sozialdemokratie hat, um die aktuelle Krise zu überwinden. Wie bekannt wollten sich die Gewerkschaften ver.di und der Marburger Bund nicht in den "Dritten Weg" einklagen (was das BAG entschieden hat), sondern die kirchlichen Wohlfahrtsverbände zu einem allgemein verbindlichen Sozialtarifvertrag bewegen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im Beschluss vom 04.06.1995 (Az. 2 BvR 1703/83 u.a.) entschieden:
"Die Kirchen können sich der Privatautonomie bedienen, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen und zu regeln. Auf dieses findet das staatliche Arbeitsrecht Anwendung; ..."
Es gehört schon sehr viel Kreativität dazu, aus dieser Entscheidung heraus zu begründen, dass das staatliche Arbeitsrecht bei den Kirchen und ihren Einrichtungen gerade nicht gelten soll - wie dies das BAG im November letzten Jahres getan hat. Und dass dabei gleich noch der "Schrankenvorbehalt" des Art. 140 GG negiert und das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit wie auch das "für alle geltende Gesetz" ignoriert wird, macht die Entscheidungen des BAG völlig unverständlich.
Ob bei der Tagung ein Ausweg aufgezeigt wird?
Bei Interesse gibt's weitere Informationen direkt über die Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Berlin (Tel.: 030-26935-7307, E-Mail: forum.aw@fes.de, Website: www.fes.de)


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