Montag, 15. April 2013

Gewerkschaft ver.di zieht fürs Streikrecht vor das Bundesverfassungsgericht

Ungeachtet der Verfassungsbeschwerde wird ver.di weiterhin auf den Abschluss von Tarifverträgen in kirchlichen Einrichtungen hinwirken und gegebenenfalls dort, wo es notwendig ist, die betroffenen Beschäftigten auch zu Arbeitsniederlegungen aufrufen.

mehr: ver.di Veröffentlichung

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1 Kommentar:

  1. Ich kann den Schritt nur gut heißen, weil meiner Erfahrung nach nur die "harten Bandagen" helfen, wenn man in den kirchlichen Betrieben etwas verbessern will!

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