Sonntag, 29. Oktober 2017

Sonntagsnotizen - Loyalitätspflichten

In der zweiten Veranstaltung der "Hirschberger Gespräche" haben sich erneut namhafte Praktiker und Juristen mit Spezifika des kirchlichen Arbeitsrechts befasst.
Moderiert von Prof. Reichold widmeten sich Münchens Generalvikar Peter Beer, der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Ansgar Hense, Prof. Dr. theol Ulrike Kostka (Caritas Berlin) und Harald Schliemann, Richter am BAG in unterschiedlichen Aspekten dem Begriff Loyalität.
Was kennzeichnet eine katholisch-kirchliche Einrichtung in einer zunehmend säkularen Gesellschaft? Ist der "Taufschein-Katholik" wesentlich oder ist es die tatkräfige Umsetzung des christlichen Gedankens der Nächstenliebe, die nach dem Bild des "barmherzigen Samariters" gerade auch von Menschen geleistet werden kann, die nicht der eigenen Gemeinschaft angehören (vgl. Deus caritas est, 31a *)), die sich etwa "durch Kopftuch" als Muslima "bekennen", aber nicht nur mit der beruflichen Bildung sondern vor allem Herzensbildung für die Menschen tätig sind?
Außerdem darf praktizierte Nächstenliebe nicht Mittel für das sein, was man heute als Proselytismus bezeichnet. Die Liebe ist umsonst; sie wird nicht getan, um damit andere Ziele zu erreichen. ... Wer im Namen der Kirche karitativ wirkt, wird niemals dem anderen den Glauben der Kirche aufzudrängen versuchen. ... Aufgabe der karitativen Organisationen der Kirche ist es, dieses Bewußtsein in ihren Vertretern zu kräftigen (Deus caritas est, 31 a).
Gefordert ist also nichts weniger als uneigennützige Barmherzigkeit ohne missionarischen Eifer. Ist es dann glaubwürdig, wenn die Nichteinhaltung formaler Kriterien (geschieden und wiederverheiratet, schwul oder lesbisch) als Loyalitätsverstoß mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung gewertet wird?

In den Randgesprächen und indirekt auch in Beiträgen der Podiumsdiskussion (Pflegenotstand) war auch Ottweiler präsent.
Ist es nicht gerade Ausdruck der tätigen Loyalität im Sendungsauftrag der Kirche, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sogar trotz arbeitsrechtlicher Drohungen - gemeinsam für eine bessere Pflege kämpfen?
Ist es loyal, ein solches Engagement für die Patienten zu bekämpfen und mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu drohen? Wäre es nicht vielmehr Ausdruck christlicher Unternehmensführung (Katechismus, 2432), dass es zu solchen Notrufen gar nicht erst kommen müsste?
Und es ist Aufgabe des Staates, zu gewährleisten, dass die Menschenrechte - die Rechte der Patienten aber auch der Beschäftigten, zu deren Recht das Koaltionsrecht gehört, zu gewährleisten (Katechismus 2431 und 2435, Art. 9 Abs. 3 GG).

Anm. des Autors:
... und auch angesichts des Konzilsdokument „Nostra aetate“ über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen stellt sich diese Frage, die wir am heutigen Geburtstag von Charlotte Knobloch nicht zurückstellen sondern mit einem Geburtstagswunsch verbinden wollen

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