Samstag, 7. Oktober 2017

Menschenwürdige Arbeit ist ein Menschenrecht - Kirche und Gewerkschaften fordern konkrete Zusagen im Koalitionsvertrag


Anlässlich des Welttags für menschenwürdige Arbeit am 7. Oktober fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), MISEREOR, die Deutsche Kommission Justitia et Pax, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands, das Lateinamerika-Hilfswerk Adveniat und Kolping International die künftigen Regierungsparteien auf, im Koalitionsvertrag konkrete Schritte zur Sicherung der Menschenwürde in der Wirtschaft hierzulande und weltweit zu vereinbaren. Soziale Rechte müssen Priorität haben und dürfen von der künftigen Regierung nicht in Frage gestellt werden.
Moderne Sklaverei in der Textilproduktion und Bananenplantagen sowie die Zerstörung von Umwelt und Lebensgrundlagen beim Rohstoffabbau prägen immer noch den Alltag in der globalen Wirtschaft. Jeden Tag verunglücken 6.400 Arbeiter/-innen tödlich, weil Unternehmen keinen angemessenen Schutz gewährleisten. Die Anzahl „moderner Sklaven“ wird weltweit auf 46 Millionen geschätzt. Auch in Deutschland sind ausbeuterische Arbeitsverhältnisse immer noch häufig anzutreffen.
Ende vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung deutsche Unternehmen in einem Nationalen Aktionsplan aufgefordert, auch in ihren globalen Wertschöpfungsketten die Menschenrechte zu achten und spätestens bis 2020 ihre „Sorgfaltspflichten“ umzusetzen. „Die Achtung der Menschenrechte ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass auch die Armen von wirtschaftlicher Entwicklung profitieren können“, erklärt der für MISEREOR zuständige Erzbischof Stephan Burger. „Die Regierungspartner sollten eine ambitionierte Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte im Koalitionsvertrag vereinbaren. Wenn die Unternehmen die internationalen Standards bis 2020 nicht erfüllen, brauchen wir dringend eine gesetzliche Regelung, wie sie im Aktionsplan erwogen wird“, so Erzbischof Burger.
Die Gewerkschaften und Kirchen fordern die künftige Bundesregierung auf, auch in Deutschland ausbeuterische Arbeitsbedingungen konsequent zu bekämpfen. „Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen sind nicht hinnehmbar, sei es bei Wanderarbeitnehmern auf Baustellen oder in der Fleischindustrie“, sagt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. „Die Handlungsmöglichkeiten für Gewerkschaften müssen gestärkt werden und bei grenzüberschreitenden Arbeiten dürfen keine rechtsfreien Räume entstehen. Zur konkreten Durchsetzung der Rechte bedarf es wirkungsvoller Arbeitsinspektionen in allen Ländern“, so Hoffmann. Dadurch werde einer Zersplitterung der Überwachungs- und Kontrollbehörden entgegengewirkt. Zudem müsse ein Verbandsklagerecht im Arbeitsrecht eingeführt werden. Die kollektive Interessenvertretung schütze die Akteure und erleichtere die Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche.

[Quelle: DGB-Pressemitteilung vom 5. Oktober 2017]

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