Mit heftigen Rügen hingegen müssen diejenigen leben, die, wie etwa in der Marienhausklinik Ottweiler tätige Solidarität üben, über Sonntagsreden hinausgehen und selbst aktiv werden und sich am Kampf für bessere Arbeitsbedingungen engagiert beteiligen.
[Vergleichbare Verhältnisse gibt es natürlich auch im sogenannte verfassten Bereich der katholischen Kirche, wo häufig per Tarifautomatik der Konsens dort hergestellt wird, wo die Tarifparteien den Streit beendet haben.]
Das aktuelle Ver.di-Flugblatt informiert über die Lage:
In der Sitzung am 17./18. Oktober 2017 hat die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst die Kündigung der Entgelttabellen zum TVöD, zum TV-V und zu den Tarifverträgen für Auszubildende und für Praktikantinnen und Praktikanten zum 28. Februar 2018 beschlossen.
Ziel ist, gemeinsam mit den ver.di-Mitgliedern deutliche Einkommenserhöhungen im öffentlichen Dienst von Bund und kommunalen Arbeitgebern ab dem 1. März 2018 zu erreichen.
Die Forderungen für die Tarif- und Besoldungsrunde 2018 werden von der Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst am 8. Februar 2018 beschlossen.
Bis dahin haben die ver.di- Mitglieder die Möglichkeit, in den Dienststellen und Betrieben ihre Forderungen und deren Durchsetzungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Flugblatt als pdf
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