Die Bundeskommission hat am 12. Oktober eine neue Anlage 2e geschaffen, mit der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst tarifiert werden, zumindest bis zur Überleitung in in eine neue Entgeltordnung nach TVöD.
Zu den Themen "Lehrkräfte" und "einheitliche Schlichtungsordnung" gab es (noch) keine Ergebnisse.
Infos zur Sitzung:
- Info der akmas
- DG-Brief 4/2017*
- Den Beschlusstext zur neuen Anlage 2e gibt es auf www.schiering.org
*Der Dienstgeberbrief hat noch eine ganze Anzahl weiterer interessanter Themen:
- Erster Warnstreik in katholischen Haus
- Die Vorteile des Dritten Weges sichern
- Digitalisierung in der Sozialwirtschaft
- ...
(Die Begeisterung über "Warnstreiks im katholischen Haus" hält sich erwartungsgemäß in Grenzen, während die "Vorteile des Dritten Weges" natürlich für Dienstgeber deutlich erkennbar sind.)
In der Sitzung der RK Ost am 18. Oktober war ein weiteres mal die "Ost-West-Angleichung" bestimmendes Thema. Die Mitarbeiterseite betitelt ihr Info mit der Feststellung:
Die Dienstgeberseite positioniert sich hier:
Die von der BK neu beschlossene Anlage 2e wurde im Osten nicht beschlossen.
Die RK Nord tagte am 18. und 19. Oktober 2017
Auch hier kam es zu keiner Entscheidung hinsichtlich der neuen Anlage 2e. Stark beschäftigt ist die RK Nord mit Anträgen gemäß § 14 der AK-Ordnung, bei denen 6 darauf gerichtet sind, Löhne und Lohnbestandteile abzusenken, während ein Antrag von einer MAV mit dem Ansinnen gestellt wurde, Gehälter anzuheben.
Die Dienstgeberseite informiert über ihre Sicht der Dinge hier:
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