Samstag, 22. Januar 2022

Caritaspräsidentin für Reform des kirchlichen Arbeitsrechts (?)

ohne Fragezeichen berichtet das katholisch.de und zitiert Welskop-Deffaa:
"Der grundsätzliche Ausschluss des Streikrechts in der Grundordnung könnte die Frage aufwerfen, ob sich hier nicht der gleiche Geist ausdrückt, der auch die Missbrauchsfälle so bedrückend macht"
Liebe Eva-Maria: der "grundsätzliche Aussschluss des Streikrechs" ist höchstrichterlich längst als obsolet und rechtswidrig erkannt. Mit der gnadenhalber erfolgten Einräumung eines solchen Rechts wird heute keine Gewerkschaft mehr geködert - mit Ausnahme vielleicht von christlichen Gewerkschaften, die bekanntlich gegenüber den Arbeitgebern besonders christlich sind.

Nachtrag:
Bernhard Emunds, Wirtschaftsethiker im Nell-Breuning-Institut, Theologe, Ökonom und "synodaler Weggefährte" bezeichnet die Aussage von Welskop-Defaa in einem Tweet als
Schönes Signal von @NYwelskop:
und führt dazu aus:
Es ist dringend geboten, dass endlich Bewegung ins kollektive Arbeitsrecht der Kirchen kommt!
Auch Stefan Sell greift auf Twitter die Nachricht auf - allerdings ohne Bewertung. Dafür sind die Reaktionen nicht uninteressant.

Soweit sich Protestanten zum "Dritten Weg" äussern, sei das unbenommen. Für Katholiken gilt die Treue zum päpstlichen Lehramt und der Katechismus, der das Streikrecht ausdrücklich legitimiert. Und für die Ökonomen katholischer Einrichtungen die im universellen Kirchenrecht (CIC) enthaltene Verpflichtung, die päpstlichen Sozialenzykliken genauestens zu beachten. Damit sind wir beim Gewerkschaftsprinzip und dem Tarifvertrag (Mater et magistra), nicht aber bei irgendwelchen protestantisch häretischen Sonderwegen ("Dienstgemeinschaft") der Deutschen katholischen Kirche.

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