Sonntag, 2. Januar 2022

Sonntagsnotizen: Was wollen wir?

Der ehemalige Bundesrichter und Herausgeber eines Standardkommentars zum Strafrecht, Thomas Fischer, bringt es in einem Gastbeitrag für den SPIEGEL auf den Punkt:
Nach Art. 140 GG gilt (auch) für die Katholische Kirche Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung fort. Sie ist daher eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ordnet ihre inneren Angelegenheiten selbst »innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes«. Die Katholische Kirche ist, wie die evangelischen Landeskirchen, keine »Staatskirche«, also nicht Teil der staatlichen Organisation, ihr aber in Manchem angenähert. Vor allem gelten für sie die Regeln des öffentlichen Rechts, jedenfalls entsprechend, soweit nicht glaubens-inhaltliche Gründe zwingend entgegenstehen (siehe »Quote« usw.).
- innere Angelegenheit: das sind die Angelegenheiten, die nur die Kirche etwas angehen, nicht aber auch Dritte; und daher ist das kirchliche Arbeitsrecht keine innere, keine interne Angelegenheit
- innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes: heißt, dass die Kirchen nicht unabhängiger "Staat im Staat" sind sondern wie alle anderen Rechtsträger auch den staatlichen Gesetzen unterworfen
- und wenn man schon die verfassungsrechtlichen Grundlagen berücksichtigt, dann muss man über Art. 123 GG auch das Reichskonkordat in Bezug nehmen, in dem die katholische Kirche ausdrücklich auf jede Rechtsetzungsbefugnis gegenüber Nichtkatholiken verzichtet hat. Arbeitsrechtliche Regelungen gegenüber Nichtkatholiken stehen also auf tönernen Füßen.

Und wenn man schon meint, aus religiösen Gründen etwas besonderes machen zu müssen:
dann sollte man zumindest bei der katholischen Kirche auf die Vorgaben aus Rom und die päpstlichen Sozialenzykliken schauen - und nicht darauf schielen, was protestantische Theologen oder Arbeitsrechtsprofessoren, die wenig Ahnung von Soziallehre, Theologie und Verfassungsrecht haben - herum schwurbeln.

Wir wollen schlicht, dass unsere katholische Kirche wieder katholisch wird - und nicht begründbare deutsche Sonderwege verlassen werden. Die geben den Bischöfen zwar vermeintlich Macht (die dann etwa an die "Unternehmenscaritas" delegiert wurde) - führen aber geradewegs zu einer unglaubwürdigen Verkündung.
Glaubwürdig wäre dagegen die Zusammenarbeit von Kirche und Gewerkschaften - auch und gerade im Arbeitsverhältnis für die MitarbeiterInnen der Kirchen und ihrer Wohlfahrtskonzerne:
"Zusammenarbeit erfordert die Größe, die eigene Unvollständigkeit zu akzeptieren und offen zu sein für Teamarbeit, auch mit denen, die nicht so denken wie wir"

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