(vgl. Art. 4 Abs. 1 und 5 Grundordnung - GrO; strengere Anforderungen sind aufgestellt in den von der DBK erlassenen „Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie“ (von 1995):
vgl. Arbeitsrechtliche Einbeziehung als Sonderregelung zur KAVO in NW, online-abd
vgl. die Inkraftsetzungen als Kirchenrecht im ABl Limburg 1996, Nr. 6, S. 35; ABl. Rottenburg Internet u.w.
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»Gott liebt jeden Menschen« – Sätze wie diesen hört man häufig in der Kirche, aber sie scheinen nicht für alle zu gelten. Wer sich zum Beispiel nicht als Mann oder Frau definiert oder in einer homosexuellen Partnerschaft lebt, wird schnell schief angesehen, abgewertet und ausgegrenzt. ...
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