Nach einer Woche kommt nämlich langsam etwas mehr Klarheit in die Diskussion.
Vorab - wenn Papst Franziskus schreibt:
Papst warnt vor vorschnellen Urteilendann gilt das auch für Vorwürfe nach Rom.
Franziskus lehnt vorschnelle Urteile ab: „Wie oft sagen wir etwas ohne Anhaltspunkte oder nur aufgrund von Hörensagen und meinen, wir seien im Recht, wenn wir über andere streng urteilen“, schrieb der Papst an diesem Samstag auf Twitter.
Bischof Oster hat nun eine klare Verteidigungsposition bezogen:
Dass Erzbischof Joseph Ratzinger 1980 in einer Sitzung zur Aufnahme des Missbrauchstäters H. aus der Diözese Essen in München dabei gewesen sei, sei längst bekannt, so Oster. "Und ebenso war schon bekannt, dass es in dieser Sitzung nicht um einen Einsatz von H. in der Seelsorge ging, sondern um dessen Aufenthalt zur Therapie in München."(nichts anderes haben wir auch schon am Dienstag gebloggt). Und Kardinal Schönborn, Wien, bestätigt Ratzinger sogar einen starken Willen zur Aufklärung in der "Causa Groer".
Könnte es wirklich so gewesen sein, dass die erste Stellungnahme zum Gutachten nicht von Ratzinger selbst verfasst wurde? Sie liest sich jedenfalls sehr juristisch, um nicht zu sagen, "kirchenrechtlich inspieriert" und so gar nicht dem Duktus Ratzingers entsprechend. "In dubio pro reo" - das sollte auch für einen emeritierten Papst gelten.
dazu die NZZ: https://www.nzz.ch/feuilleton/benedikt-im-missbrauchsskandal-sie-muessen-die-wahrheit-sagen-ld.1667314
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