Freitag, 21. Januar 2022

Wie kann die Kirche Glaubwürdigkeit zurückgewinnen?

fragt heute das Domradio (Köln) aus aktuellem Anlass und verweist auf die Forsa-Umfrage:
Vertrauen zu christlichen Kirchen auf Tiefpunkt

Wie wäre es etwa damit, die z.T. unsäglichen Loyalitätsverpflichtungen der Grundordnung über Bord zu werfen? Was dann von der Grundordnung übrig bleibt ist - mit Verlaub - diametral der eigenen Soziallehre entgegen gesetzt, und gehört auch auf den Müll der Geschichte.
Glaubwürdigkeit? Das heißt in unserem Kontext schlicht und ergreifend, das umzusetzen, was im universellen Kirchenrecht und in den päpstlichen Sozialenzykliken zum Arbeitsrecht einschließlich des Gewerkschaftsprinzipes dokumentiert ist.

Dazu ist auch eine komplette systemische Änderung der kirchlichen Verantwortungsstrukturen erforderlich. Denn das kirchliche (Straf-)Recht dient primär und zuerst dem Schutz der Kirche. Für den Schutz der Arbeitnehmer oder / und auch der Opfer von Übergriffen aller Art ist das "weltliche Recht" gefordert. Das aber wird gar nicht mehr beansprucht, solange die (irrige) Meinung vorherrscht, mit dem kirchlichen Rechtsweg sei bereits "alles nötige" getan.

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