Auf der Tagesordnung standen Regelungen für den Rettungsdienst. Die Mitarbeiterseite forderte die Übernahme des TVöD auch für den Rettungsdienst, wie der Presseerklärung der Mitarbeiterseite zu entnehmen ist:
22.06.2017Die Dienstgeberseite hatte dem Vernehmen nach völlig andere Vorstellungen und zeigt sich erstaunt:
ak.mas fordert Übernahme des TVöD auch für den Rettungsdienst
Die Bundeskommission des Deutschen Caritasverbandes ist am 22. Juni 2017 in Köln ohne eine Lösung für die Mitarbeiter im Rettungsdienst zu Ende gegangen. Der Versuch der Mitarbeiterseite (ak.mas), noch im Juni die Notfallsanitäter und Rettungsassistenten durch Übernahme von Regelungen des TVöD (VKA) besserzustellen, war mit der Arbeitgeberseite nicht umsetzbar.
Das Angebot der ak.mas beinhaltete eine bis zur Einführung der neuen Entgeltordnung für alle Mitarbeiter der Caritas gültige Übergangslösung. Die Eingruppierung des seit 2014 existierenden, neuen Berufsbildes Notfallsanitäter war ebenso Bestandteil wie verschiedene Zulagen für Qualifikationen und Leistungen. Damit hätten alle Mitarbeiter im Rettungsdienst eine Aufwertung erfahren.
Thomas Rühl, Sprecher der ak.mas:
"Wir wollen, dass Verbesserungen bei allen Mitarbeitern im Rettungsdienst ankommen. Und das ist am besten mit einheitlichen Lösungen zu erreichen, die im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes enthalten sind. Berufsbilder haben sich verändert, die Anforderungen sind gestiegen. Wir müssen uns im Interesse der Beschäftigten dafür einsetzen, dass die Entlohnung den Qualifikationen und den Leistungen stärker gerecht wird. Unsere tariflichen Regelungen dürfen den Veränderungen nicht hinterher hinken!"
Die Arbeitgeberseite hat in Köln die Verhandlungen über den von der Mitarbeiterseite erarbeiteten Kompromissvorschlag abgebrochen, so dass keine Lösung mehr möglich war. Das Thema ist nun in den Vermittlungsausschuss überwiesen.
Die neue Berufsbezeichnung des Notfallsanitäters wurde Anfang 2014 in Deutschland eingeführt und hat die bisherigen Rettungsassistenten abgelöst. Die Richtlinien für Arbeitsverträge (AVR) des Deutschen Caritasverbandes bilden diese Veränderung noch nicht ab. Die Mitarbeiterseite (ak.mas) will die in den AVR der Caritas noch bestehenden Regelungslücken bei den Notfallsanitätern und Rettungsassistenten schließen.
Pressemitteilung Dienstgeberseite AK vom 23. Juni 2017
Vergütungserhöhung für den Rettungsdienst muss in die Vermittlung
Mitarbeiterseite der AK Caritas lehnt zum Erstaunen der Dienstgeberseite einen gemeinsam ausgehandelten Erhöhungsvorschlag ab
Köln: Die Bundesebene der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AK) konnte sich bei ihrer Sitzung in Köln nicht auf eine Erhöhung der Gehälter für Mitarbeitende im Rettungsdienst einigen. Kurios aus Sicht der Dienstgeberseite ist dabei, dass der ursprüngliche Antrag zur Erhöhung der Gehälter von einem Ausschuss erarbeitet worden ist, bei dem Dienstgeberseite, Mitarbeiterseite und Malteser gemeinsam am Tisch saßen. Er war bereits bei der letzten Sitzung im März auf der Tagesordnung und wurde jetzt von der Mitarbeiterseite (ak.mas) abgelehnt und daraufhin von der Dienstgeberseite in die Vermittlung geschoben.„Wenn es nach den Dienstgebern gegangen wäre, hätten die Mitarbeitenden im Rettungsdienst bereits im April die höhere Vergütung auf dem Konto gehabt. Das hat die ak.mas verhindert, indem sie das bereits ausgehandelte Regelungspaket im letzten Moment wieder aufschnüren wollte“, sagt Hans-Josef Haasbach, Mitglied der Dienstgeberseite und Vertreter der Malteser.Der sogenannte „Kompromissvorschlag“ der Mitarbeiterseite, den die Dienstgeberseite jetzt nicht mehr mittragen konnte, war in Wirklichkeit eine satte Nachforderung. „Das hätte dazu geführt, dass die Vergütungen im Rettungsdienst bei der Caritas zum Teil deutlich über dem gelegen hätten, was am Markt bezahlt wird“, sagt Hans-Josef Haasbach. Grund für die Richtungsänderung der ak.mas könnten politische Erwägungen sein.Die Dienstgeberseite weist außerdem den Vorwurf der Mitarbeiterseite zurück, die Verhandlungen abgebrochen zu haben. Gerade den Maltesern als großem Dienstgeber innerhalb der Caritas ist es ein dringendes Anliegen, das durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) entstandene neue Berufsbild des Notfallsanitäters und die neuen Anforderungsprofile im Rettungsdienst marktgerecht zu vergüten. „Als einer der größten Arbeitgeber im Rettungsdienst haben wir doch gar kein Interesse daran, diesen Prozess zu verzögern“, sagt Hans-Josef Haasbach. „Wir wolltenweiterverhandeln. Und unsere Hand bleibt auch während der laufenden Vermittlung ausgestreckt.“
Es ist mittlerweile ein bekanntes Spiel der Arbeitgeber im 3. Weg in beiderlei Konfessionen, entrüstet zu erklären, man habe Erhöhungen für die Beschäftigten angeboten und das Angebot sei von der Arbeitnehmerseite schnöde abgelehnt worden.
Man muss nicht groß zwischen den Zeilen lesen, was die Arbeitgeber den Arbeitnehmern vorhalten: nämlich diese würden Vergütungen durchsetzen wollen, die über dem liegen, "was am Markt bezahlt wird", nämlich Vergütungen die dem TVöD entsprechen. Und von diesem Niveau will man bekanntlich nach unten abweichen.
Man muss nicht groß zwischen den Zeilen lesen, was die Arbeitgeber den Arbeitnehmern vorhalten: nämlich diese würden Vergütungen durchsetzen wollen, die über dem liegen, "was am Markt bezahlt wird", nämlich Vergütungen die dem TVöD entsprechen. Und von diesem Niveau will man bekanntlich nach unten abweichen.
Die Tarifpolitischen Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes haben inzwischen 10 Jahr auf dem Buckel (März 2007). Die dort deklarierten Ziele sind zumindest zum Teil erreicht: die Orientierung an geltenden Tarifen und am Wettbewerb ist Leitnorm geblieben und die Regionalisierung (also die regionale Abweichung nach unten) ist zumindest für die Region Ost realisiert.
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