Donnerstag, 22. Juni 2017

DGB zu sachgrundlosen Befristungen - Initiativen der Mitarbeiterseite der Zentralkoda zum Thema

Sachgrundlose Befristungen sind Thema im aktuellen arbeitsmarktaktuell des DGB: http://www.dgb.de/themen/

Die Broschüre "Sachgrundlose Befristungen - ein Massenphänomen" stellt Informationen zu Entstehung und aktuelle Situation der gesetzlichen Regelungen zur sachgrundlosen Befristung übersichtlich zusammen, analysiert die Folgen und mündet schließlich in Forderungen zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und zur Eingrenzung von Befristungen mit Sachgrund.

Die Zentral-Koda hatte die Forderung nach Abschaffung der sachgrundlosen Befristung im Bereich der Katholischen Kirche Anfang März gestellt:
Mitarbeiterseite der Zentral-KODA beantragt Abschaffung der sachgrundlosen Befristung

Für November 2017 ist ein Antrag in der Zentral-KODA in Form eines mehrheitsfähigen Beschlusses ins Auge gefaßt.

Interessant wird sein, inwieweit die Zentral-KODA nach den Bundestagswahlen zur Sache dann politische offene Türen einrennen wird oder aber einen Kontrapunkt zum politischen Trend setzen muss...


Auf die Unterstützung durch die deutschen Bischöfe hatten wir bereits vor einem Jahr hingewiesen:


Mit folgender Stellungnahme (Auszug aus der Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe zum Grünbuch „Arbeit weiter denken - Arbeiten 4.0“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) hat das Kommissariat der deutschen Bischöfe sich in klaren Worten kritisch zu atypischen Erwerbsformen geäußert (und zwar bereits am 30. Dezember 2015).

Die veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen wirken sich auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen aus. Eine Folge dieser Entwicklung ist die [...] Erosion des Normalarbeitsverhältnisses, die Zunahme atypischer Erwerbsformen (befristete Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung, Zeitarbeit, Scheinselbständigkeit usw.) und instabilerer Erwerbsverläufe.
Unabhängig von lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen wie etwa dem Vorschlag einer Familienarbeitszeit sollte das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis auch in Zukunft das Rückgrat der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bilden. Denn dieses birgt im Grundsatz eine hohe Gewähr für die Einhaltung hoher sozialer Schutzstandards. Aus- und Fortbildung sind hier stark ausgeprägt, die Identifikation mit den Zielen des Unternehmens ist groß. Die Stabilität der Sozialversicherungen und des Steuersystems wird durch die Zunahme atypischer Beschäftigungsformen zunehmend bedroht. Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis, das in der Regel darauf ausgerichtet ist, den eigenen Lebensunterhalt und den von Angehörigen voll zu finanzieren, können atypische Beschäftigungsformen diesen Anspruch häufig nur bedingt erfüllen. Der Gesetzgeber sollte auch in der digitalen Arbeitswelt das Normalarbeitsverhältnis stützen und fördern und keine Maßnahmen erlassen, die die Attraktivität atypischer und prekärer Beschäftigungsformen erhöht.

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