Montag, 12. Juni 2017

Diakonie Hessen: Beschäftigte bekräftigen Widerstand gegen die Fortsetzung des „Dritten Weg“

Beschäftigte bekräftigen Widerstand gegen die Fortsetzung des „Dritten Weg“ in der Diakonie Hessen

In einer Presserklärung vom 7. Juni 2017 des Gesamtausschusses der MAVen im Bereich Hessen und Nassau (GAMAV HN) Diakonie Hessen

wird festgestellt: 

1487 Unterschriften von Beschäftigten der Diakonie Hessen (DH) unterstützen
die aktuellen Resolutionen der Gesamtmitarbeitervertretung (G-MAV) der DH und des
Gesamtausschusses der MAVen in Hessen und Nassau (GAMAV HN) gegen die Fortsetzung
des kirchlichen Sonderwegs im Arbeitsrecht.

891 Mitarbeitende und 596 Mitarbeitervertreter haben sich in der Zeit vom 21.03.- 02.06.2017 namentlich
gegen die Arbeitsrechtssetzung in sog. * Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgesprochen und fordern stattdessen tarifvertragliche Regelungen mit den zuständigen Gewerkschaften.

Die entsprechenden Erklärungen wurden an der Vorstand der Diakonie Hessen weiter geleitet. 








„Dritter Weg" - Arbeitsrechtssetzung in * Arbeitsrechtlichen Kommission                                                                                                                                                                         Unter „Dritter Weg“ versteht man die besondere Form der Arbeitsrechtssetzung in den Kirchen (ev., kath.) und kirchlichen Wohlfahrtsverbänden (Diakonie, Caritas).
Der „Dritte Weg“, so das Verständnis der Kirchen, soll sich abgrenzen von dem Ersten Weg, bei dem die Arbeitgeber allein die Arbeitsbedingungen regeln und von dem Zweiten Weg, bei dem die Arbeitsbedingungen mit den Gewerkschaften über Tarifverträge ausgehandelt werden. Leitgedanke des Dritten Wegs ist die Dienstgemeinschaft, die bei der Erfüllung des kirchlichen Auftrags von einer Gemeinsamkeit der Mitarbeitenden und der Leitung ausgeht. Dabei entwickelten die Kirchen ihr Verständnis von der Dienstgemeinschaft so fort, dass mit Einführung des „Dritten Wegs“ in den 1970er Jahren das Streikrecht als Arbeitskampfmittel ausgeschlossen wurde. Anfangs beschränkten sich die Abschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommissionen auf die Übernahme der Tarifabschlüsse aus dem Öffentlichen Dienst. Ende der 1990er Jahre wurden die ersten eigenen Verschlechterungen eingeführt. Zwischenzeitlich hat sich die Entgeltentwicklung im Bereich der Diakonie im Vergleich zum Öffentlichen Dienst und der Caritas weiter negativ entwickelt. Die Beteiligung an Arbeitsrechtlichen Kommissionen wird seit 2010 von den Diakonie Beschäftigten in Hessen und Nassau abgelehnt, da die Rahmenbedingungen von den Arbeitgebern einseitig vorgegeben werden und so keine Parität gewährleistet werden kann.  
Bislang wollen die diakonischen Arbeitgeber in Hessen und Teilen von Rheinland-Pfalz über tarifvertragliche Regelungen nur für die Bereiche der "Altenhilfe" mit der Gewerkschaft ver.di sprechen.
Die Arbeitsbedingungen aller anderen Arbeitsbereiche mit insgesamt ca. 30.000 Beschäftigten sollen weiterhin im "3. Weg" verbleiben. Gestützt wird dieses System auf Arbeitnehmerseite von sog. Mitarbeiterverbänden wie z.B. dem "Verband kirchlicher Mitarbeiter Hessen und Nassau" (VKM). Auch die Gewerkschaft ver.di lehnt die Mitarbeit in Arbeitsrechtlichen Kommissionen ab.

Mehr Information hierzu auch auf der Website: www.gamavhn.de


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