Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass nach der Novellierung der Rahmenordnung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) von Seiten der (erz-)diözesanen Gesetzgeber einheitlich in allen Diözesen nicht daran gedacht werde, den Wünschen der Dienstnehmer bei den diözesanen Umsetzungen der Rahmenordnung, die diese natürlich äußern dürften, auch zu entsprechen. Man werde selbstverständlich auch in Bayern an den bewährten Abweichungen zu den außerbayerischen Diözesen (katholische Vorsitzende, Einschränkung der Mitbestimmung bei der Arbeitszeit) festhalten.
Vorletztes Gerücht
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