„Kirchliches Arbeitsrecht in der Diskussion – Caritas und Diakonie, zwei bedeutende Arbeitgeberinnen von Fachkräften Sozialer Arbeit“
statt.Eingeladen hatte der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften gemeinsam mit seinem Förderverein.
Link zum Veranstaltunginfo
Hintergrund der Veranstaltung war der Umstand, dass die beiden großen kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie wichtige potenzielle Arbeitgeberinnen für Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Sozialen Arbeit sind.
Das Hauptreferat hielt Corinna Gekeler, die Verfassering der politikwissenschaftlichen Studie „Loyal dienen: Diskriminierendes Arbeitsrecht bei Caritas, Diakonie und Co.“
Als Politikwissenschaftlerin hat sie sowohl die Rechtstradition des aktuell geltenden kirchlichen Arbeitsrechts kritisch beleuchtet als auch mehr als 30 Fallbeispiele von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untersucht mit der Fragestellung, in wie weit diese noch mit heute geltenden Gesetzen vereinbar sind.
Teilnehmer der Diskussion waren darüber hinaus:
- Henric Peeters (Vorstandsvorsitzender des Caritasverbands Düsseldorf e.V.)
- Gabriele Fischmann-Schulz (Leiterin der Stabsstelle Recht und Politik, Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.)
- Berno Schuckart-Witsch (Gewerkschaftssekretär in der Bundesverwaltung von Ver.di im Fachbereich 3, Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen).
Inzwischen gibt es bei Domradio einen ausführlichen Bericht zur Veranstaltung:
Sonderstatus der Kirchen im Arbeit im Arbeitsrecht bleibt umstritten/Vorwurf der Diskriminierung
Das kirchliche Arbeitsrecht ist zu Recht in der Diskussion: Fahrzeiten zum ersten und ab dem letzten Patienten zur Station = keine Arbeitszeit auch wenn mit einem Dienstauto gefahren wird. Wenn es keine Arbeitszeit ist, dann ist es Freizeit. Warum fahren dann die Leute mit einem Dienstauto in ihrer Freizeit herum? Die Kilometer werden aber aufgeschrieben!
AntwortenLöschenDass gegen das allgemeine Arbeitsrecht verstoßen wird, erlebt man auch bei anderen, nichtkirchlichen Arbeitgebern. Hier wie dort darf man es nicht hinnehmen. Man muss sich hier wie dort dagegen wehren. Findet die MAV in dem Betrieb das normal?
AntwortenLöschenc.
Die MAV findet das ok. Das Arbeitsrecht in den AvR sagen das.
AntwortenLöschenDas kirchliche Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht besteht doch nur "im Rahmen des für alle geltenden Gesetzes". Wenn das kirchliche Arbeitsrecht gegen das für alle geltende Gesetz verstößt, dann muss eine MAV darauf hinweisen und die Mitwirkung verweigern. Ihr könnt Euch doch nicht zu Helfershelfern bei Gesetzesverstößen machen ...
AntwortenLöschenNochmal zum Thema zurück: das ist jetzt hier keine Frage für den Blog und gehört eher mit der MAV geklärt. Ver.di kümmert sich natürlich bei ihren Mitgliedern auch um solche Fragen. Konkret aber nochmal: in den AVR ist zu Fahrtzeiten zur Station und zu Patienten nichts geregelt. Aber sowohl die AVR als auch das allgemeine Arbeitszeitrecht klären üblicherweise hinreichend darüber auf, was Arbeitszeit ist und was nicht. Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgeber können das dann weiter konkretisieren, aber nicht verändern, was das tarifliche und gesetzliche Arbeitszeitrecht vorsieht. Dass mit dem Dienstauto gefahren wird, ist für die Frage der Arbeitszeit erstmal unerheblich: wenn mir der Arbeitgeber ein Auto zur Verfügung stellt, um auf die Arbeit zu kommen, ist das schön, führt aber nicht dazu, dass ich dann auch noch einen Anspruch habe, das als Arbeitszeit gewertet zu kriegen. Wenn die Anfahrt zum 1. Patienten nicht als Arbeitszeit zählt, ist mir das solange egal, wie diese Zeit kürzer ist als die, die ich aufwenden müsste, um zum normalen Arbeitsplatz, also der Zentrale oder der Station zu kommen. Wenn das darüber hinaus geht, würde ich eine vernünftige Regelung/Lösung erwarten. Dasselbe gilt für den Fall, dass ich vom letzten Patienten heimfahre. Wenn ich allerdings vom letzten Patienten zur Station fahren muss, um z.B. dort Dinge abzugeben, zu dokumentieren usw. dann ist das eigentlich Arbeitszeit. Aber, wie gesagt, das ist kein spezifisch kirchliches Problem, sondern dieses Problem kann auch bei weltlichen Arbeitgebern auftreten und muss dann auch dort gelöst werden.
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