Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass nach der Lockerung der persönlichen Loyalitätsverpflichtungen in Form abgestufter Sanktionen auch über entsprechende Veränderungen beim institutionenorientierten Ansatz nachgedacht wird. So sei es etwa vorstellbar, dass Einrichtungen, die keine kirchlichen Arbeitsvertrags- oder KODA-Regelungen anwenden, nicht automatisch ihren Anteil am Selbstbestimmungsrecht der Kirchen verlieren. Man habe das ohnehin in der Vergangenheit auch nicht immer so ernst genommen und hätte große Barmherzigkeit walten lassen. Wesentlicher als die Anwendung profaner AVR-Caritas- oder KODA-Regelungen sei z.B. im Sozialbereich das Flammenkreuz der Caritas an der Fassade des Hauses.
Vorletztes Gerücht
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