Donnerstag, 13. Dezember 2012

"Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen" heute, 13.12.2012, Thema im Bundestag

In der Tagesordnung der Plenumssitzung findet sich der Punkt unter TOP 8.

Die aktuelle Planung sieht die Behandlung des Themas um 15:00 Uhr vor.

Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen: Über die in einem Antrag der Linksfraktion (17/5523) erhobene Forderung, Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen mehr Grundrechte im Arbeitsrecht einzuräumen, diskutieren die Abgeordneten ab 15 Uhr. Durch entsprechende Änderungen im Kündigungsschutzrecht müsse nach Ansicht der Linksfraktion klargestellt werden, dass eine Entlassung wegen außerdienstlichen Verhaltens nur dann sozial gerechtfertigt sein könne, wenn das betreffende Verhalten einen "unmittelbaren Bezug zur dienstlichen Aufgabe aufweist". Zudem müsse dafür gesorgt werden, dass das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht auch für Beschäftigte von Kirchen, kirchlichen Einrichtungen und sonstigen Religionsgesellschaften gewährleistet wird. Im Anschluss an die halbstündige Debatte stimmt der Bundestag über den Antrag ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussvorlage (17/10872) die Ablehnung der Vorlage.

(aus: www.bundestag.de)

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