Montag, 10. Dezember 2012

Morgen entscheidet das BAG über das gewerkschaftliches Zutrittsrecht zu Einrichtungen der Diakonie

Mit seiner Entscheidung zum "Streik im Dritten Weg" hat das BAG vor einigen Wochen deutlich gemacht, dass im "Dritten Weg" die Gewerkschaften nicht ausgeschlossen werden dürfen.
Dann muss aber in der Konsequenz dieser Entscheidung auch ein gewerkschaftliches Zutrittsrecht in den kirchlichen Einrichtungen bestehen. Denn die Koalitionsfreiheit macht nicht an den Haustüren der kirchlichen Einrichtungen halt.
Eine gewerkschaftliche Beteiligung (auch am "Dritten Weg") für die Mitglieder in den Einrichtungen setzt die demokratisch legitimierte Meinungsbildung unter den Gewerkschaftsmitgliedern voraus.
Das BVerfG gab schon am 14. Januar 1995 in einer Entscheidung den Kernbereichsbegriff der Koalitionsfreiheit ausdrücklich auf und führt aus:
»Die Mitgliederwerbung ist ... nicht, wie das BAG meint, nur in dem Maße grundrechtlich geschützt,in dem sie für die Erhaltung und die Sicherung des Bestandes der Gewerkschaft unerlässlich ist. Der Grundrechtsschutz erstreckt sich vielmehr auf alle Verhaltensweisen, die koalitionsspezifisch sind. Ob eine koalitionsspezifische Betätigung für die Wahrnehmung der Koalitionsfreiheit unerlässlich ist, kann demgegenüber erst bei Einschränkungen dieser Freiheit Bedeutung erhalten. Insoweit gilt für Artikel 9 Abs. 3 GG nichts anderes als für die übrigen Grundrechte.«
Damit wurde die noch 1981 im Volmarsteiner Urteil vertretene Kernbereichsformel hinfällig und die Mitgliederwerbung durch die Koalitionen selbst ausdrücklich zu den koalitionsrechtlich geschützten Tätigkeiten gerechnet.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.