Dienstag, 4. Dezember 2012

Tarifdispens für Deutschen Orden rechtswidrig


berichtet ak.mas über eine Entscheidung des kirchlichen Arbeitsgerichtshofs vom 30.11.2012.


Über den Hintergrund heißt es: "Um dem Deutschen Orden (D.O.) die Mitgliedschaft im Deutschen Caritasverband schmackhaft zu machen, hatte der Caritasrat beschlossen, den D.O.-Einrichtungen zu gestatten, erst in fünf Jahren die AVR verpflichtend anwenden zu müssen. Darin sah das Gericht nun offenbar eine Aushebelung des Dritten Weges."

Das Gericht stellt fest, daß nur die Arbeitsrechtliche Kommission "durch einrichtungsspezifische Regelungen die Höhe der Vergütungsbestandteile, den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit und des Erholungsurlaubs sowie Maßnamen der Beschäftigungssicherung abweichen festlegen".

Und nicht etwa der Caritasrat.


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3 Kommentare:

  1. Na,das freut mich aber mal!Ich hoffe das Urteil wird jetzt zeitnah umgesetzt.

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  2. jo, und wenn sich der Orden nicht dran hält kommt die schärfste Waffe der Bischöfe zum Einsatz: "Liebesentzug"

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  3. Wieso soll sich denn die Vergütung der DO-Beschäftigten ändern, bloß weil die Rechte der AK verletzt wurden?

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