...(Dienstgeberbrief 5/2012) berichtet u.a. über das gewerkschaftliche Zutrittsrecht in kirchlichen Einrichtungen. Die Tatsache, dass die Konsequenzen des unterbliebenen Urteils für den Bereich der Caritas weder erörtert noch deklariert werden, bedeutet wohl: wir müssen sie selber herausfinden.
Wofür haben wir schließlich auch Betriebsgruppen?
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