Sonntag, 16. Dezember 2012

Der AK-Dienstgeberbrief vom Dezember 2012

...(Dienstgeberbrief 5/2012) berichtet u.a. über das gewerkschaftliche Zutrittsrecht in kirchlichen Einrichtungen. Die Tatsache, dass die Konsequenzen des unterbliebenen Urteils für den Bereich der Caritas weder erörtert noch deklariert werden, bedeutet wohl: wir müssen sie selber herausfinden.
Wofür haben wir schließlich auch Betriebsgruppen?


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