das erstinstanzliche Urteil in der Sache "Kompetenzüberschreitung durch die RK Ost" (Mitarbeiterseite Beschlusskommission gegen Regionalkommission Ost) ist inzwischen auf der homepage des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs veröffentlicht.
Die erstinstanzlich unterlegene Mitarbeiterseite der Beschlusskommission wird auch hier Revision einlegen.
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