Mittwoch, 12. Dezember 2012

Arbeitgeber Kirche - Miese Bezahlung beim Rettungsdienst...

...heute (Mittwoch, 12. Dezember 2012) im Bayerischen Fernsehen:
Sendung Kontrovers, 12.12.2012, 21:15 Uhr                             Arbeitgeber Kirche

siehe auch: Sueddeutsche Zeitung, Meldung vom 11.12.2012

Wiederholung in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 13.12.12 | 03:35 - 04:10 - Kontrovers - Das Politikmagazin

Wie die Auseinandersetzung um Tarife in der Behindertenhilfe und bei Fahrdiensten auch aussehen kann, kann man u.a. hier nachlesen:  http://cebeefstreik.com/

und hier eine Kontaktadresse von ver.di


ver.di Bayern hat heute eine Mailing-Liste für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei den Rettungsdiensten in's Leben gerufen. Anmeldung durch e-mail an fb3.bayern@verdi.de.
Wir werden dort schon in den nächsten Tagen über den Stand der Tarifverhandlungen Rettungsdienst informieren. Hier hatten wir am 30.11.2012 eine erste Verhandlungsrunde und heute eine Sitzung unserer Tarifkommission, auf welcher wir diese Verhandlungen und das weitere Vorgehen bewertet haben.
Wie gesagt: wenn Kolleginnen und Kollegen aus dem Rettungsdienst – egal bei welcher Organisation bzw. bei welchem Arbeitgeber beschäftigt – in diese Mailingliste aufgenommen werden möchten, dann bitte eine formlose Mail an fb3.bayern@verdi.de mit der Angabe von Namen, Arbeitgeber und gewünschter Mailanschrift senden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat übrigends entschieden, dass gewerbliche Rettungsdienste und Krankentransporte nicht von der Gewerbesteuer befreit sind (Beschluss vom 18.9.2007, Az: I R 30/06). Nach Auffassung des BFH gilt das auch für die Rettungsdienste und Krankentransporte gemeinnütziger Wohlfahrtsverbände. Diese Dienste werden auch bei den Wohlfahrtsverbänden gewerblich (mit Absicht zur Gewinnerzielung und nicht "uneigennützig") geführt.
Daher wäre bei den "kirchlichen Rettungsdiensten" - wie Malteser Hilfsdienst und Johanniter - wie etwa beim BRK auch ein Betriebsrat zu bilden, denn die Befreiung aus § 118 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz gilt nur für die (verfasste) Kirche und ihre caritativen oder erzieherischen Einrichtungen, nicht aber für die gewerblichen Betriebe.

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1 Kommentar:

  1. "Arbeitgeber Kirche" ist plakativ, und leider etwas wenig "trennscharf"!
    Tatsächlich sind die Malteser zunächst Bestandteil des "Wohlfahrtskonzerns Caritas e.V.", der gemeinnützige und gewerbliche Unternehmen umfasst.

    Und die müssen nicht zwangsläufig immer alle "kirchlichen Ethos" haben.

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