ver.di erhält Zugangsrecht zu Diakonie-Klinikum – Am Mittwoch Aktion in Schwäbisch Hall
Nachdem vor wenigen Wochen das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit dem Urteil zum Streikrecht in einem ersten Schritt die gewerkschaftlichen Rechte bei kirchlichen Arbeitgebern deutlich gestärkt hat, erkennt nunmehr auch das Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall (Das Diak) den Anspruch auf das gewerkschaftliche Zugangsrecht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an. Bisher verweigerten kirchliche Einrichtungen externen Vertretern der Gewerkschaften den Rechtsanspruch auf Zutritt. Dagegen ist in der Privatwirtschaft der Zutritt auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes zulässig.
Im konkreten Fall wurde Gewerkschaftsvertretern der Zutritt in das Diakonie-Klinikum verweigert, dagegen reichte ver.di Klage ein. Die Vorinstanzen beim Arbeitsgericht Heilbronn, Kammer Crailsheim, und beim Landesarbeitsgericht in Stuttgart wiesen die ver.di-Klage aus formalen Gründen ab. Dagegen hatte ver.di Revision eingelegt.
Mit dem heute mitgeteilten schriftlichen Anerkenntnis ist das Diakonie-Klinikum offenbar dem BAG zuvorgekommen. „Damit ist für ver.di das bisher geltende Zutrittsverbot aus dem Jahre 1981 für diakonische Einrichtungen gefallen“, sagte der stellvertretende ver.di Landesbezirksleiter Günter Busch.
Pressekontakt: Günter Busch 0170 4508352
Pressemitteilung Ver.di 10.12.2012
Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht: Terminaufhebung
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