Donnerstag, 24. September 2015

Flurfunk aus dem Bundeskongress zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Gespräche mit Juristen auf dem Bundeskongress befassen sich auch mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

1.
Die Entscheidung ist durch den Senat ergangen - nicht "nur" durch eine Kammer. Das heißt, dass das Gericht intensiv für seine Entscheidung diskutieren musste. Ein Zeichen für die Qualität des Schriftsatzes von ver.di.

2.
Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass es derzeit kein Streikverbot gibt - und sollte es den Kirchen doch einmal gelingen, die Anforderungen des BAG umzusetzen (was fraglich ist) - dann hat ver.di immer noch die Möglichkeit, erneut den Gerichtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht zu beschreiten.

Rein summarisch:
Das Verfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung der Gewerkschaft "de luxe" zumindest das bestätigt, was auch von einem Urteil zu erwarten gewesen wäre.

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