Nicht beziffert ist die Größenordnung, die kirchliche Arbeitgeber betrifft. Ein angemessener Rechtsschutz ist übrigens auch bei kirchlichen Arbeitgebern von Nöten. Es ist nämlich ein verbreiteter Irrtum, dass das kirchliche Sonderarbeitsrecht einen kostenlosen oder preiswerten Arbeitsrechtsschutz im Individualarbeitsrecht sicherstellt. Wenn es ernst wird, helfen auch die AVR-Schlichtungsstellen nicht weiter. Denn sie können nur unverbindliche Vorschläge machen - und im Ernstfall landet man dann doch vor dem Arbeitsgericht, wo auch kirchliche Arbeitgeber in der Regel die Dienste von Anwälten in Anspruch nehmen, die Jura und nicht Barmherzigkeit studiert haben.
Gewerkschaftsmitglieder genießen auch gegenüber kirchlichen Arbeitgeber einen im Mitgliedsbeitrag inbegriffenen Rechtsschutz, der eine sachgerechte Vertretung sicherstellt.
Im Übrigen: der gewerkschaftliche Rechtsschutz dient auch der solidarischen Klärung von Rechtsfragen. Gelegentlich wird versucht dies zu vereiteln, indem Arbeitgeber - kurz bevor eine Rechtsfrage zu ihren Ungunsten geklärt zu werden droht - eine gütliche Einigung anbieten und so die streitige Sache individualisieren...
Ach ja - und sobald ein ver.di Mitglied in einer MAV vertreten ist, gibt es nach der ver.di Satzung auch "Gremienrechtsschutz"; damit kann nicht nur die MAV durch ver.di beraten werden, sondern ggf. auch die (Vor-)Finanzierung von Anwälten geleistet werden, deren Kosten der kirchliche Arbeitgeber (zunächst) nicht übernehmen will.
Hier der Text der Pressemeldung des DGB Bayern:
Jena: „Gewerkschaftsmitglieder sind im Betrieb und vor Gericht klar im Vorteil“
Die DGB Rechtsschutz GmbH hat 2014 in Bayern für Gewerkschaftsmitglieder 33,4 Millionen Euro vor Gericht erstritten. Die größte Summe entfällt auf Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts (26,6 Millionen Euro), gefolgt vom Sozialrecht (6,3 Millionen Euro) und vom Verwaltungs- bzw. Beamtenrecht (0,5 Millionen Euro).
Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern, sagt dazu: „Der DGB Rechtsschutz verhilft den Beschäftigten zu ihrem Recht. Gewerkschaftsmitglieder sind im Betrieb und vor Gericht klar im Vorteil. Die enorme Summe beim Arbeitsrecht lässt erahnen, in welchem Ausmaß sich Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten gesetzeswidrig verhalten.“ Die DGB-Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz in Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsleben.
Der DGB Rechtsschutz hat 2014 in Bayern in 13.717 Fällen Gewerkschaftsmitglieder vor Gericht vertreten. Davon wurden 8.194 Fälle (60 Prozent) vor Arbeitsgerichten verhandelt, 5.157 Fälle (38 Prozent) vor Sozialgerichten und 366 Fälle vor Verwaltungsgerichten (2 Prozent). Bei den meisten arbeitsrechtlichen Streitfällen ging es um Arbeitsentgelte (34 Prozent) oder Kündigungen (26 Prozent).
„Der große Anteil der Verfahren um Arbeitsentgelte und Kündigungen zeigt, dass die Beschäftigten auch bei einer guten Lage in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt um ihre existenziellen Rechte kämpfen müssen, nämlich um ordnungsgemäße Gehaltszahlungen und um ihre Arbeitsplätze“, sagt Jena.
Vor den Sozialgerichten betrafen die meisten Fälle Fragen der Renten-, Unfall- und Krankenversicherung (30 Prozent), der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (27 Prozent) sowie des Schwerbehindertenrechts (18 Prozent). Den größten Anteil bei den Fällen vor den Verwaltungsgerichten (Beamtenrecht) hatte das Schwerbehindertenrecht (36 Prozent).
Quelle:
http://bayern.dgb.de/presse
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