... Die AK Ordnung ist wieder einmal Thema der Delegiertenversammlung im Oktober. Wer jetzt aber mutmaßt, die erneute Beschäftigung der Delegiertenversammlung mit der Thematik habe mit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.11.2012 zur Beteiligung der Gewerkschaften im Dritten Weg zu tun, liegt falsch.Das Abwarten der Arbeitgeber erstaunt. Es müsste auch in deren ureigenem Interesse sein, den Lohnkostenwettbewerb in der Branche zu beenden und über einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag den Weg zu tariflichen Mindestlöhnen mit den Gewerkschaften anzustreben.
In der Arbeitsgruppe, die die Thematik für die Delegiertenversammlung aufbereitet, ist man sich zwar einig, dass die Einbindung der Gewerkschaften ein wichtiges Thema für die Delegiertenversammlung ist. Noch gibt es aber keine Aussage der Deutschen Bischofskonferenz zu diesem Thema und es ist auch nicht vor November mit einer Stellungnahme und Vorschlägen zur Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Einbindung der Gewerkschaften zu rechnen.
Da diese Aussage aber Grundlage für die Änderungen in der AK-Ordnung sein soll, muss noch abgewartet werden. Einigkeit besteht auch darüber, dass die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Änderungsvorschläge frühestens zu Beginn der nächsten Amtsperiode d. h. ab 01.01.2017 wirksam werden und für eine Wahl unter den geänderten Voraussetzungen ein Vorlauf von etwa neun Monaten erforderlich ist. Die Delegiertenversammlung im Herbst 2015 würde daher für die entsprechenden Beschlüsse zeitlich ausreichen; eine außerordentliche Delegiertenversammlung im Frühjahr wäre somit entbehrlich.
Spannend ist die Frage, ob die Gewerkschaften sich auch an diesen Zeitplan halten oder ob sie sich nicht mit Verweis auf die BAG-Rechtsprechung und die fehlende Beteiligung der Gewerkschaften im Dritten Weg mit Tarifforderungen an einzelne große Einrichtungen wenden und diese als ultima ratio auch mit Streiks überziehen.
Der Verweis auf die Bischöfe ist fragwürdig. Caritas-Arbeitgeber müssten demnach also die Erlaubnis der Bischöfe einholen, um katholisch sein-, und das universelle Kirchenrecht einhalten zu dürfen. Für kirchliche Arbeitgeber gilt nämlich c. 1286 CIC uneingeschränkt. Und der verpflichtet die Ökonomen, genauestens das weltliche Arbeitsrecht unter Berücksichtigung der Grundsätze der katholischen Soziallehre zu beachten. Diese Grundsätze stehen aber für das Gewerkschaftsprinzip und den Tarifvertrag (Mater et Magistra, 97), nicht für irgendwelche "Dritte Wege", deren einziger Zweck darin besteht, eine wirksame Koalition der eigenen Arbeitnehmer zu verhindern. Wie unglaubwürdig kann man die katholische Kirche noch machen?
Wie lange sich (nicht nur) die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten (oder auch Rom oder Karlsruhe) diese Ignoranz des Kirchen- und Koalitionsrechts noch gefallen lassen werden, ist in der Tat spannend.
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