Mittwoch, 16. Juli 2014

Auf die derzeit laufende Onlinepetition "Mehr Geld für Caritas-Beschäftigte"...

Openpetition: Mehr Geld für Caritas-Beschäftigte - weisen wir natürlich gerne hin, wenn wir auch nicht die dort gemachte Feststellung teilen, bei der Caritas dürfe nicht gestreikt werden.
Bekanntlich sind wir Anhänger der Auffassung "Streikrecht ist Grundrecht" und meinen gleichzeitig, dass Grundrechte nicht an den Toren der Caritas enden.

Im 2. Weg wäre die Caritas mit anderen Wohlfahrtsverbänden vielleicht am 1. April bereits zu einem Ergebnis gekommen, das vielleicht auch besser aussehen könnte, weil die Arbeitnehmerschaft ungeteilter gekämpft hätte... Utopisch? Illusorisch? Eine Verheißung? Wer weiß?

Übrigens: das Tarifergebnis vom 1. April 2014 ist ein Konsens (wenn man denn überhaupt in Tarifdingen von einem "Konsens" reden kann): am Ende der Tarifauseinandersetzung steht  der Friedensschluss im Tarifvertrag.

Im 3. Weg kann es nur noch Verlierer geben: entweder - der unwahrscheinliche Fall - die Ergebnisse sind besser als im TVöD, dann sieht sich die Dienstgeberseite als Verlierer oder - der wahrscheinlichere Fall - es gelingt nicht, die Tarifergebnisse "wertgleich" zu übernehmen, dann wird sich die Arbeitnehmerseite als Verlierer betrachten.


Und eine Verliererstraße ist der 3. Weg ohnehin, denn in der stolz behaupteten Fläche gibt es längst Risse, die sich längst nicht mehr nur auf die Ostregion (von Sachsen bis Hamburg) beschränken, man braucht nur in den AVR zu blättern, z.B. in der Anlage 32:

  • Kr-Anwendungstabelle
    - RK Mitte gültig ab 1. Januar 2013
    - RK BW/NRW/Bayern gültig ab 1. Februar 2013
    - RK Nord gültig ab 1. August 2013
  • Kr-Anwendungstabelle
    - RK Ost - Tarifgebiet Ost ohne Bundesland Sachsen, gültig ab 1. Januar 2014
  • Kr-Anwendungstabelle
    - RK Ost - Tarifgebiet West, gültig ab 1. Januar 2014
  • Kr-Anwendungstabelle
    -  RK Ost - Bundesland Sachsen, gültig ab 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2014
  • Kr-Anwendungstabelle
    -  RK Ost - Bundesland Sachsen, gültig ab 1. Juli 2014
  • Anhang B1 - RK BW, gültig ab 1. Februar 2013
  • Anhang A2/B2 RK BW, gültig ab 1. Februar 2013

Dh. man benötigt tatsächlich 7 Tabellen, die dazu teilweise noch zeitlich gestaffelt wirksam werden, um einen Teil der Vergütungssituation 2013/2014 bei der AVR Caritas z.B. für Beschäftigte der Entgeltgruppe Kr 4a darzustellen! Von Flächentarif würde man insbesondere reden, wenn es nur eine Tabelle gäbe.

Ansonsten können sich hier auch die Regionen als Verlierer betrachten, die gegenüber anderen Regionen zurückstehen müssen.

Um eine Verdienstgemeinschaft handelt es sich hier definitiv nicht mehr!

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