Freitag, 20. November 2020

Rund um die Uhr im Dienst - häusliche Pflege

Unter der Überschrift
Gerichtsverfahren zu Arbeitszeit : Rund um die Uhr im Dienst
haben wir bereits am 27. Juli über ein wegweisendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin berichtet. Am 11. August konnten wir auf ver.di news und die darin enthaltene Urteilswürdigung verweisen.
Die Tagesschau berichtet nun aktuell (Stand: 20.11.2020 12:59 Uhr)
Arbeitsrecht
Die Illusion der 24-Stunden-Pflege

Ein neues Urteil macht klar: Auch Pflegekräfte, die bei Pflegebedürftigen einziehen, haben für jede Stunde ihres Einsatzes Anspruch auf den deutschen Mindestlohn. Das System der 24-Stunden-Pflege gerät dadurch ins Wanken.

...

... eine bulgarische Pflegerin nahm nicht mehr hin, dass sie bei ihrem Einsatz in Deutschland von 2015 bis 2016 deutlich mehr arbeiten musste, als in ihrem bulgarischen Arbeitsvertrag stand. Sie zog vor Gericht und bekam sowohl vom Arbeitsgericht als auch vom Landesarbeitsgericht in Berlin Recht: Die bulgarische Agentur muss rund 36.000 Euro an sie nachzahlen. Die Richter in beiden Instanzen fanden die Sache eindeutig: Wenn der Vertrag nicht eingehalten wird, hat die Helferin Anspruch darauf, auch die Stunden bezahlt zu bekommen, die sie "zu viel" gearbeitet hat.
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