Donnerstag, 22. November 2012

Warum gibt es in der gesamten bundesweiten Presse nicht einen Kommentar

...der wenigstens anmerkt, dass der 3. Weg der katholischen Soziallehre eher wider- als entspricht? Ausgerechnet Frank Bsirkse zitiert in seinem Brief an die Abgeordneten vom 14.11.2012 Papst Johannes Paul II
„Die modernen Gewerkschaften sind aus dem Kampf der Arbeitnehmer, der Arbeiterschaft und vor allem der Industriearbeiter, für den Schutz ihrer legitimen Rechte gegenüber den Unternehmen und den Besitzern der Produktionsmittel entstanden. Ihre Aufgabe ist die Verteidigung der existenziellen Interessen der Arbeitnehmer in allen Bereichen, wo ihre Rechte berührt werden. Die historische Erfahrung lehrt, dass Organisationen dieser Art ein unentbehrliches Element des sozialen Lebens darstellen. Das bedeutet freilich nicht, dass nur Industriearbeiter Vereinigungen dieser Art errichten können. Die Angehörigen aller Berufe können sich ihrer zur Sicherung der jeweiligen Rechte bedienen“.
Warum erinnert nicht einer der Kommentatoren daran, dass Oswald von Nell-Breuning SJ, der bedeutendste katholische Sozialethiker des 20. Jahrhunderts, ein entschiedener Gegner des 3. Weges der Kirchen war?

Was soll der Hochmut der Verfechter des 3. Weges gegen die Gewerkschaften, an deren Ergebnissen sie sich - zumindest wo sie seriöse Tarife geregelt haben - immer orientiert haben? Was soll der hämische Blick auf den niedrigen Organisationsgrad der Gewerkschaften im Sozialbereich und auf die wenigen Beschäftigten, die Geld, Zeit, Kraft, gelegentlich Mut investieren, um auch für ihre nichtorganisierten Kolleginnen und Kollegen vernünftige Arbeitsbedingungen und Tarife durchzusetzen?
 
Mit welchem Tarif waren denn die Koalitionäre des 3. Weges mit ihrem "Konsensmodell" (?) jemals Vorbild für Tarifabschlüsse, wie es die Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienstes für den 3. Weg immer waren?



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6 Kommentare:

  1. Was erwartet Ihr von den Medien in einer zutiefst säkularisierten Gesellschaft?

    Das Bundesarbeitsgericht hat doch die Aussage der katholischen Soziallehre schon berücksichtigt: auch im "Dritten Weg" führt kein Weg mehr an den ungeliebten Gewerkschaften vorbei - und die sind weder in der AK Ordnung noch den KODA-Regelungen auch nur angedacht.

    Der "künftige Dritte Weg" kann also nicht mehr so sein wie bisher, er wird sehr viel mehr "gewerkschaftlich" sein müssen - wenn sich die Arbeitgeber (und wenn es nur wegen der "Friedenspflicht wäre" nicht sogar selbst lieber für den Zweiten Weg entscheiden.

    Ausser dem berühmten "Pfeifen im Walde" haben die Ideologen des Dritten Wegs jedenfalls nichts mehr hervorgebracht, kein Triumpfgeheul, nichts - nur Sprechblasen und "Schweigen im Walde"

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  2. Wenn man die katholische Soziallehre ernst nimmt, muss man den 3. Weg abschaffen. 3. Weg mit Gewerkschaften - was soll denn das sein?

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  3. welcher kirchliche Arbeitgeber nimmt die katholische Soziallehre ernst? Wenn dem so wäre, hätte es den "Dritten Weg" als Gegenmodell zum Tarifvertragssystem nie gegeben.

    "Dritter Weg mit Gewerkschaften" ist doch der Tenor aus der Pressemeldung des BAG (und im Übrigen im so genannten "Hammer-Modell" in einer Variante ausformuliert).
    Diese Überlegung hat auch durchaus handfeste Gründe, aber dazu später:

    1. Was soll das sein?
    Für mich heißt das - und das muss die zuständige DGB-Gewerkschaft mit den Ordnungsgebern vereinbaren - dass in den "Kommissionen" stinknormale Tarifverhandlungen stattfinden, zwischen kirchlichen Arbeitgebern und Gewerkschaften.
    Und dass die Beschlüsse dann auch der Zustimmung der Gewerkschafter bedürfen. Gegen die Gewerkschaften geht nichts - und anstatt einer "Zwangsschlichtung" muss von Anfang an ein Referenztarifvertrag (TVöD ?) vereinbart werden, der im Falle der "Nichteinigung" zur Anwendung kommt.

    2.
    So, und nun weiter zu den handfesten Gründen:

    2.1.
    Da auf kirchlicher Seite derzeit wohl nur ausnahmsweise ein "Arbeitgeberverband" besteht, muss wohl (zumindest für eine Übergangsfrist) die vom BAG geforderte Bindungswirkung - wie im bisherigen Dritten Weg - durch einen entsprechenden kirchlichen Rechtsetzungsakt gegenüber den kirchlichen Arbeitgebern hergestellt werden.

    Schon das mit der vom BAG geforderten Bindungswirkung wird schwierig genug - behaupten doch die kirchlichen Vereine (Kolping) oder die "Orden päpstlichen Rechts" immer wieder einmal (siehe "Allgäu-Stift"), selbst was ein Diözesanbischof als bischöfliches Gesetz in Kraft setzen würde, sei für sie nicht relevant.
    Und bei der Diakonie ist das Chaos (bzw. die Selbstbestimmtheit der Arbeitgeber) ja noch viel größer.


    2.2.
    Wenn "AVR Caritas" im Arbeitsvertrag vereinbart ist, bleibt diese Vereinbarung im Übrigen auch nach dem BAG-Urteil in Kraft.
    Nur auf diesem Weg der "Transformierung" lassen sich daher die bestehenden Arbeitsverhältnisse ohne Änderungskündigungen entsprechend weiter entwickeln.

    Soweit verständlich?

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  4. Ich muss Hermann recht geben: in den Arbeitsverträgen der kath. Kirche Bayerns (ABD) ist z.B. der Hinweis drin, es gelten "die von der KODA beschlossenen und vom Bischof in Kraft gesetzten Regelungen". Beide Konstitutive müssen erhalten bleiben, wenn man nicht zigtausende von Arbeitsverträgen ändern will.
    Also bleibt die KODA als Organ (wenngleich mit maßgeblicher gewerkschaftlicher Beteiligung) und der bischöfliche Inkraftsetzungsakt (auf Grundlage der KODA-Beschlussfassung)

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  5. Jaja. Ist ja schon gut. 3. Weg mit Gewerkschaften bleibt ein Witz. 3. Weg ist definiert mit "ohne Gewerkschaften" und "ohne Streik". Wenn die Kirchen jetzt Gewerkschaften einbinden, die nicht streiken dürfen, hat man es mit kastrierten Gewerkschaften zu tun. Ob die Kirchen Arbeitgeberverbände haben oder mit "kirchlichen Gesetzen" rumwursteln ist doch völlig wurscht. Art. 9 GG interessiert doch überhaupt nicht, was die Arbeitgeber treiben. Mich auch nicht.
    Dass das BAG sich mit der Idee "3. Weg mit Gewerkschaften" an einem schlechten Scherz versucht hat, war mir schon am Dienstag klar.
    A.

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  6. Hallo A.
    dass das BAG mit seinem Urteil den "Dritten Weg" in der bisherigen Form gekillt hat, war doch schon bei den ersten Pressemeldungen und erst recht nach der Veröffentlichung der BAG-Pressemitteilung klar.
    Die einzige Problematik ist noch, wie (in welchen Schritten) das bisherige KODA-System, auf das die einzelnen Arbeitsverträge verweisen, transferiert werden kann. Und das geht nur mit den Gewerkschaften.

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