Donnerstag, 22. November 2012

Ohne oder gegen die Gewerkschaften geht nichts mehr

... so interpretieren jedenfalls die beiden Juristen Rechtsanwalt Ole M. Hammer und Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Hammer in der legal tribune die beiden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts
"... Die Kirchen und ihre Einrichtungen dürfen nach dem BAG zwar den Abschluss von Tarifverträgen vom Ausschluss des gewerkschaftlichen Streikrechts abhängig machen, so dass "kirchengemäße" Tarifverträge nicht erstreikt werden können. Das ist aber nur möglich, wenn sie sich gemeinsam mit den Gewerkschaften für den Abschluss kirchengemäßer Tarifverträge entschieden haben. Der maßgebliche Einfluss der Gewerkschaften im Wege tarifrechtlicher Beteiligung ist damit der entscheidende Schlüssel, um Arbeitskämpfe auszuschließen.
Dies gilt nach dem BAG allerdings auch für den Dritten Weg, .... Hier macht das BAG den Ausschluss des Streikrechts davon abhängig, dass es den Kirchen gelingt, die Gewerkschaften zu beteiligen. ...
Ihre Beteiligung an "kirchengemäßen" Tarifverträgen, wo sie unproblematisch ist, weil Tarifverträge nur mit Gewerkschaften ausgehandelt werden können, und am Dritten Weg, wofür sie erst noch ausgehandelt beziehungsweise eingefügt werden müsste, ist damit Voraussetzung für den Ausschluss eines gewerkschaftlichen Streikrechts. Gelingt das nicht, stehen den Kirchen und ihren Einrichtungen Streiks ins Haus.
..."
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2 Kommentare:

  1. Dies gilt auch für die verdi-Betriebsgruppen!
    Die Dienstgeber haben sich dem Gespräch mit den Betriebsgruppen ab sofort zu stellen!
    Und mit am Tisch sitzt die
    Gewerkschaftssekretärin/der Gewerkschaftssekretär.

    Denn wie sagt das BAG im Urteil zum Marburger Bund. Der einzelne muss von seiner Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft etwas haben.
    Und das mindeste ist, dass durch Gewerkschaftssekretäre/Betriebsgruppen dafür gesorgt wird, dass die abolute Schutzlinie für Gewerkschaftsmitglieder ("AVR als verbindliche Mindestarbeitsbedingungen") bei der Caritas - aber auch sonstwo - nicht übertreten wird.

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  2. Hallo Anton,

    das wäre die logische Konsequenz aus dem Urteil zum "Streikrecht im Dritten Weg". Wie wäre die Beteiligung der Gewerkschaften im "Dritten Weg" sonst möglich - ohne Zugang zu den Einrichtungen?

    Aber da steht ja die nächsten Wochen eine weitere Entscheidung an, und das BAG ist immer für eine Überraschung gut.

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