Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Sonntag, 4. November 2012
In 16 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen
2 Kommentare:
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den Beschäftigten ist es schei..egal, auf welchem Weg ihre Gehaltserhöhung zustande kommt. Und solange der BAT abgeschrieben wurde, war das auch völlig egal.
AntwortenLöschenWo das nicht mehr der Fall ist, bemerken die Beschäftigten sehr schnell, dass jeder Beschluss der ausdrücklichen Zustimmung der Arbeitgeber bedarf. Und die haben nun mal das Interesse, diese Situation beizubehalten und höhere Löhne = Ausgaben zu verhindern.
Im "Dritten Weg" gibts daher die Zustimmung zu Gehaltserhöhungen nur, wo das zur Personalgewinnung notwendig ist. Das ist in den unteren Lohngruppen nicht der Fall (siehe Caritas Mitte, Baden-Württemberg und und und)
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