im Oktober wurde der Arbeitgeberverband „Rettungsdienst in Bayern“ als eingetragener Verein gegründet. Gründungsmitglieder des Vereins waren das Bayerische Rote Kreuz (BRK) sowie zahlreiche der rechtlich selbständigen Gliederungen des Arbeiter- Samariter-Bundes (ASB) in Bayern.
Es wurde ein Vorstand gewählt und ein Tarifausschuss gebildet. Damit sind arbeitgeberseitig die Voraussetzungen erfüllt, um einen Branchentarifvertrag für den Rettungsdienst in Bayern zu verhandeln.
ZIEL: EIN ALLGEMEINVERBINDLICHER BRANCHENTARIFVERTRAG
Quelle: Pressemitteilung ver.di Bayern
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