Dienstag, 9. Februar 2021

Und noch ein Urteil: einstweiliger Verfügung gegen den von ver.di organisierten Streik abgewiesen

Das Urteil betrifft zwar den LEG-Konzern, bestätigt aber die seit Jahrzehnten geltende höchstrichterliche Rechtsprechung:
„Das Urteil heute bestätigt nur, was schon vorher klar war. Wir lassen uns nicht vom Verhandlungstisch klagen. Der Antrag des LEG Konzerns ist genauso überflüssig wie unser Streik. Wir sind sofort bereit, ernsthaft und im Sinne der Beschäftigten zu verhandeln und hoffen, dass der LEG Konzern nun endlich seine Verweigerungshaltung aufgibt und den Anspruch seiner Beschäftigten auf einen Tarifvertrag ernst nimmt.“
Quellen: Pressemitteilung von ver.di

Der erste Senat des BAG hat bereits am 10.06.1980 (1 AZR 168/79, Rd.Nr. 22) entschieden:
Seit Bestehen der Bundesrepublik sind die Produktivität und das Preisniveau ständig gestiegen, so daß den Gewerkschaften die Aufgabe zufiel, die notwendigen Anpassungen zu erreichen. Hingegen konnten die Arbeitgeber als ihre Tarifvertragspartner kein unmittelbares Interesse daran haben, z.B. die Löhne stärker anzuheben, die Arbeitszeit zu verkürzen, die Rationalisierung durch Schutzvorschriften zu erschweren. Bei diesem Interessengegensatz wären Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik im allgemeinen nicht mehr als "kollektives Betteln" (Blanpain). Soweit Tarifverträge überhaupt zustande kämen, beruhten sie nur auf dem einseitigen Willensentschluß einer Seite und böten daher nicht die Gewähr eines sachgerechten Ausgleichs der beiderseitigen Interessen.
Natürlich behauptet jeder Arbeitgeber gerne, dass in seinem Betrieb nicht gestreikt werden darf. Daraus wird aber noch lange keine Glaubenswahrheit und erst recht kein bindendes Gesetz, wenn ein Pfarrer oder ein Jurist aus einer oberpfälzischen Provinzhauptstadt diese Auffassung vertreten.
Wir haben dem Thema "Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen eine Reihe von Blogbeiträgen gewidmet. Weitere Blogbeiträge sind z.B.(Auswahl):
Bundesarbeitsgericht bestätigt Streikrecht in der Diakonie
Erste Presseberichte zu den Urteilsgründen der BAG-Urteile vom 20.11.2012 - und Anmerkungen zur ACU
Konsequenzen aus den BAG-Entscheidungen zum Streikrecht für die Kirchen und die Gewerkschaften - Referat von Prof. Dr. Heide Pfarr
Kommentare zum Bestätigenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts

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