Montag, 8. Februar 2021

Ver.di Bayern: Klare Vorgaben gefordert - Einheitliche Regelungen für Kitas

München, den 08. Februar 2021

Jetzt, wo in Bayern die Inzidenzen fast überall zurückgehen, reden alle von Wiedereröffnung der Kitas und Schulen. Viele waren allerdings gar nicht geschlossen, die Betreuungsquote in Krippen und Kitas waren regional teilweise wie im Regelbetrieb. „Es braucht nun eine klare Regelung, welche Eltern ihre Kinder nachweisbar wegen Notbetreuung in Krippe und Kita geben können“, forderte Brigitte Zach, Leiterin des Fachbereichs Gemeinden bei ver.di Bayern.

Ob Regelbetrieb oder eingeschränkter Betrieb in einer Krippe oder Kita zur Anwendung kommen, müsste nicht nur vom Inzidenzwert, sondern von weiteren Umständen auch regional abhängig gemacht werden, so Zach. Das gelte insbesondere bei Auftreten von Virus-Mutationen.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz müsse eine größere Bedeutung bekommen. Vielfach werde von Risikopersonen Präsenz erwartet, FFP2-Masken werden aber nicht gestellt und die Öffnungszeiten werden nicht an das vorhandene Personal angepasst. Es seien beim Tragen von Masken auch mehr Pausen notwendig als ohne. Die Kinderbetreuung müsse in kleinen und festen Gruppen erfolgen.

Den Beschäftigten müsse die Möglichkeit zu kostenlosen und täglichen Tests gegeben werden. Das gelte auch für die zu betreuenden Kinder. Zweifelhafte Studien über Infektionen bei Kindern nähren nur Misstrauen. Wenn Studien seriös sein sollen, dann müssten sie auch vorhandene Antigene testen.¬ Deshalb dürfe nicht erst abgewartet werden, bis Schnelltests zugelassen sind. Nach der Zulassung müssen sie den Einrichtungen in ausreichender Anzahl auch tatsächlich zur Verfügung stehen, betonte Zach.

„Die Interessen der Eltern als Wähler und Vertragspartner dürfen den Bürgermeistern und Trägern nicht mehr wert sein als die Gesundheit ihrer Beschäftigten“, so Zach. Die Ängste der Beschäftigten müssten ernst genommen werden, forderte Zach: „Man spielt nicht mit der Gesundheit der Beschäftigten und hofft, dass es schon gut gehen wird.“ Den Beschäftigten müsse ferner die Möglichkeit gegeben werden, sich impfen zu lassen. „Also keine Wiedereröffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen ohne ausreichenden Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten“, betonte Brigitte Zach.
Quelle: Mitteilung ver.di Bayern; ver.di Gesundheit und Soziales: München & Region

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