Wir möchten daher heute auf die Veröffentlichung von ver.di hinweisen, die auch die Inhalte der tarifvertraglichen Regelung darstellt:
ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben sich auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrags über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Das bedeutet eine Steigerung von insgesamt 25 Prozent gegenüber dem Pflegemindestlohn für die Branche. Der Tarifvertrag Altenpflege soll nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden und das Tarifniveau nach unten absichern. Nach oben gute Regelungen in anderen Tarifverträgen bleiben davon unberührt. Die Mindestentgelte für Pflegefachpersonen in der Altenpflege steigen mit dem Tarifvertrag Altenpflege im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten auf über 3.000 Euro deutlich an.Quelle und mehr: ver.di
Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Caritas und Diakonie. BVAP und ver.di sind zuversichtlich, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie den gemeinsamen Weg zu flächendeckend wirkenden Arbeitsbedingungen unterstützen werden. In den Anhörungen war deutlich geworden, dass es das gemeinsame Ziel gibt, bundesweit die Arbeitsbedingungen in diesem relevanten Bereich zu verbessern. Gewerkschaft und Arbeitgeberverband haben zudem einen dringenden Appell an Politik und Kostenträger gerichtet, eine ausreichende Finanzierung der neuen Mindestentgelte in der Altenpflege sicherzustellen, ohne dass die Eigenanteile der Bezieherinnen und Beziehern von Pflegeleistungen oder deren Angehörigen steigen.
siehe auch:
Caritas zweifelt an flächendeckendem Tarif in der Altenpflege
Caritas: Vorbehalte gegenüber einheitlichem Pflege-Tarifvertrag
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