Freitag, 5. Februar 2021

Neue ver.di-Studie „Leistungssteuerung und Arbeitsintensität. …" - Gesundheitsschäden

Ver.di hat eine neue Studie „Leistungssteuerung und Arbeitsintensität. Eine Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit 2019 für den Dienstleistungssektor“ veröffentlicht:
Hohe Arbeitsintensität – Arbeitsstress – ist für viele Beschäftigte im Dienstleistungssektor nicht erst seit Corona Realität. Als eine Ursache hierfür gelten neue Steuerungsmodelle, bei denen Verantwortung für das Erreichen der geforderten Leistungen an Beschäftigte delegiert wird – oft aber, ohne sie mit den entsprechenden Ressourcen und Handlungsspielräumen auszustatten.

Die ver.di-Studie „Leistungssteuerung und Arbeitsintensität im Dienstleistungssektor“ untersucht auf Grundlage des DGB Index Gute Arbeit 2019, wie die Arbeitsleistung in den Unternehmen gesteuert wird, welche Effekte die Leistungssteuerung auf die Intensität der Arbeit und welche Folgen die hohe Arbeitsintensität vor allem auf die Gesundheit der Beschäftigten hat. Betrachtet wird sowohl der Dienstleistungssektor insgesamt als auch die Situation in der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik, bei wissenschaftlichem Personal in Hochschulen, im Versand- und Einzelhandel, der Informations- und Kommunikationstechnologie, den Finanzdienstleistungen sowie in der Alten- und Krankenpflege.
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Zu hohe Leistungsanforderungen und hohe Arbeitsintensität können zum Verzicht auf Pausen oder zu Präsentismus (krank zur Arbeit gehen) führen und negative Auswirkungen auf die psychische wie physische Gesundheit haben. Die Ergebnisse zeigen:
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Quelle und mehr mit Link zum download: ver.di

Die Studie ist insbesondere für die Mitglieder von Personalvertretungen (Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen) wichtig, die in einer der genannten Branchen tätig sind. Denn deren Aufgabe ist es insbesondere, "Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen" zu beantragen (§ 37 Abs. 1 Nr. 10 MAVO) und über deren Einführung mit zu bestimmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 10 MAVO, vgl. § 40 Buchst. B MVG EKD).


Wir verweisen ergänzend auf unseren Beitrag "Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützen" vom 18. Januar des Jahres

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