Mittwoch, 10. Februar 2021

Wenn Öffnung, dann aber mit klaren Vorgaben - Regeln für Betreuungseinrichtungen

Mit einer Presseerklärung hat ver.di Bayern soeben u.a. die Forderung nach oberster Priorität für die Beschäftigten in Kindertagesstätten bekräftigt:
„Wenn sich die Politik für ein rasches Wiedervorhalten der Bildungs- und Betreuungsangebote entscheidet, dann aber mit klare n Entscheidungen für sichere Einrichtungen für die Beschäftigten und für die Kinder“, forderte Brigitte Zach von ver.di Bayern. Wenn schon die Bildung und die Betreuung oberste Priorität haben, dann müssten die dort Beschäftigten oberste Priorität bei der Impfstrategie haben. „Die pädagogischen Fachkräfte sind unverzichtbar für Kindeswohl und Kinderschutz. Daraus muss aber auch mehr Wertschätzung für die Arbeitsbedingungen folgen“, so Zach.

Am Mittwoch treffen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen die bundesweiten Maßnahmen, in Bayern wird danach das bayerische Kabinett diese Maßnahmen für Bayern umsetzen und am Freitag im Landtag beraten. Erst ab Freitag wird deshalb feststehen, was ab Montag, 15.02.2021 gelten wird. „Wenn also schon die Beschäftigten ohne Distanz und mit der Unsicherheit von möglicherweise infizierten Kindern arbeiten müssen, dann ist Arbeits- und Gesundheitsschutz das Mindeste“, betonte Zach.

Das Impfen werde ja bei den Meisten nicht vor dem Sommer geschehen können. Deshalb müsse es für die Beschäftigten in den Einrichtungen kostenfreie und tägliche Tests geben „und zwar sofort mit der Wiederaufnahme der Bildungs- und Betreuungsangebote“, forderte Zach. Für die Beschäftigten müsse es die Möglichkeit täglicher Tests geben. Das müsse auch für die Kinder gelten, weil nur dann eine Berufskrankheit auch für die Zukunft dokumentiert sei.

„Die pädagogischen Fachkräfte dürfen nicht zum Spielball werden“, forderte Brigitte Zach. Wenn die Politik Prioritäten festlege, dann könne sie sich nicht aus der Verantwortung für klare Regelungen heraushalten. Es müsse einen für alle verbindlichen Stufenplan je nach Inzidenz und unter Berücksichtigung einer Gefährdung durch Mutationen geben. Voraussetzung für die Wiedereröffnung müssten kleine und feste Gruppen und eine Anpassung der Öffnungszeiten entsprechend der Personalstärke sein, ferner feste Regelungen für die Arbeitszeit unter Einhaltung der Einschränkung durch das Tragen der FFP2-Masken. „Kranke Kinder gehören nicht in die Kita, ein bisschen krank kann es hier nicht geben“, so Zach.
Quelle: Presseerklärung ver.di Bayern

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