Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Ablehnung eines bundesweiten Tarifvertrages für die Altenpflege durch die Caritas scharf. „Die Caritas handelt mit dieser Entscheidung in krassem Widerspruch zu ihren eigenen sonstigen Aussagen und Werten, wenn es um gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bedeutung sozialer Dienste geht. Das ist mehr als scheinheilig. Die Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission kommt ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, für bundesweit bessere Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu sorgen, nicht nach. Das ist ein schlimmes Signal für die Beschäftigten in der Altenpflege“, sagte Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied. Die Ideologen unter den kirchlichen Arbeitgebern würden auftrumpfen, Verlierer seien aber die rund 1,2 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege. „Ideologie schlägt Humanität, das ist ein trauriger Tag für die Altenpflege. Die Beschäftigten leisten gerade auch in der Corona-Krise Außerordentliches. Jetzt müssen sie konstatieren: Nach dem Klatschen kommt die Klatsche.“
„Händeringend werden überall Altenpflegerinnen und Altenpfleger gesucht – diese gewinnt man nur mit guten Arbeitsbedingungen und anständiger Bezahlung“, so Bühler weiter. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen würde das Lohnniveau nach unten absichern. „Die Ablehnung eines solchen Tarifvertrages macht die Caritas unglaubwürdig, denn faktisch profitieren von dieser Entscheidung diejenigen privaten Arbeitgeber, die das eklatante Personalproblem in der Altenpflege durch schlechte Löhne und miese Arbeitsbedingungen verursacht haben. Ausgerechnet mit denen macht sich der kirchliche Wohlfahrtsverband gemein.“ Die heutige Entscheidung der Caritas werfe erneut die Frage nach Legitimation der bislang grundgesetzlich geschützten Stellung der Kirchen auf.
ver.di hatte sich zuletzt mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser sollte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Die Mindestentgelte in der Altenpflege würden demnach für alle Pflegebeschäftigten im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich ansteigen; eine Pflegefachkraft bekäme demnach ab 1. Juni 2023 einen Stundenlohn von mindestens 18,75 Euro. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas. Laut Gesetz müssen die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie und Caritas dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung zustimmen, bevor der Bundesarbeitsminister ihn auf die gesamte Branche erstrecken kann.
[Quelle: Ver.di-Pressemitteilung 25.2.2021]
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