Niedersachsen hat nachträglich Millionen in die Sozialkassen gezahlt, weil 20.000 Honorarkräfte an Schulen nur scheinselbstständig waren. Wer für bayerische Landtagsabgeordnete auf Rechnung arbeitet, muss sich auf Scheinselbstständigkeit prüfen lassen. Die Süddeutsche Zeitung hat Anfang 2016 ihre Pauschalisten angestellt, um nicht in den Ruch des Sozialmissbrauchs zu geraten. Die Bundesarbeitsministerin wollte mit einem Gesetz zu Werkverträgen (gegen das die CSU opponiert hat) Scheinselbstständigkeit verhindern. Das hat nicht wenige gut bezahlte ITler auf die Palme gebracht: Sie fürchten, dass sie dann gegen ihren Willen als Angestellte arbeiten müssen. Wer nur einen Auftraggeber hat und womöglich in dessen Räumen arbeitet, muss sehr gute Argumente haben, um dennoch als selbstständig zu gelten.
Welche Kriterien legt die Rentenversicherung an, wenn sie auf Scheinselbstständigkeit prüft? Das erläutert Gerhard Roth von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern am
Freitag 18. März 2016
16-19 Uhr
DGB-Haus am Kornmarkt, 7. Stock (Raum Burgblick)
90402 Nürnberg
öffentlich, Eintritt frei
Ver.di-Selbständige in Bayern
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