Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Kirche Praktiken wie die der Firma Stölting Care & Service, die auch in Sankt Marienhospitälern (etwa Buer) tätig ist, nämlich Gewerkschaftsmitgliedern eine Prämie für den Fall zu offerieren, dass sie aus der Gewerkschaft austreten, nicht gut heißt.
Sie selbst habe solche Praktiken nicht nötig, weil sie über andere Möglichkeiten verfüge, den Einfluss der Gewerkschaften, auf das erforderliche Maß zu beschränken: man schließe keine Tarifverträge ab, verpflichte alle kirchlich gebildeten Gremien darauf, das umzusetzen (Art. 7 Abs. 2 S. 5 und Art. 8 S. 3 der Grundordnung) biete aber den Gewerkschaften Plätze am Katzentisch von Kommissionen an und habe - hihi - nur vergessen, in der MAVO den Gewerkschaften Zutrittsrechte zu Einrichtungen oder Mitarbeitervertretungen (BetrVG § 2, § 31) einzuräumen.
Auch wenn die Diözesanen Arbeitsgemeinschaften Novellierungswünsche in dieser Richtung derzeit nicht äußern würden, denke man aber doch darüber nach, Gewerkschaften entsprechende Möglichkeiten zu eröffnen. Voraussetzung dabei sei natürlich, dass Gewerkschaften, die von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen wollen, verpflichtet sind, Tarifverträge doof zu finden und bereit sind und öffentlich bekennen, dem 3. Weg und der kirchlichen Betriebsverfassung die nötige Ehrerbietung entgegenzubringen.
Vorletztes Gerücht
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