Montag, 21. März 2016

DGB Rechtsschutz erstreitet 261 Millionen Euro

... meldet ver.di News vom 19. März 2016 (S.6) für das Jahr 2015 als Ergebnis der Tätigkeit von 385 Rechtsschutzsekretär/inne/n an insgesamt 160 Standorten in Deutschland.
Sowohl bei den Fallzahlen (126.576 neue Verfahren) wie auch beim Erfolgswert (261 Millionen Euro) habe es gegenüber dem Jahr 2014 einen Zuwachs gegeben. Mit etwas weniger als 1/3 der Fälle waren Kolleginnen und Kollegen von ver.di beteiligt - ver.di belegt daher nach der IG Metall den "zweiten Platz im Verfahrensranking". Das spiegelt auch die Größe der Einzelgewerkschaften wieder. Ver.di (2,038 Mio. Mitgliedern) ist nach der IG-Metall (2,273 Mio. Mitglieder) die zweitgrößte DGB-Gewerkschaft, mit einem Mitgliederzuwachs von 0,3 % (ver.di in 2015) gegenüber 0,47 % (IG Metall in 2015).
Schwerpunkte der Verfahren waren - so der DGB - die Themen Arbeitsentgelt (45,1 %) und betriebsbedingte Kündigungen (24,3 %).
Bereits im September letzten Jahres konnten wir melden, dass in Bayern 33,4 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder erstritten wurden. Und wir können uns an dieser Stelle einmal selbst zitieren:
Nicht beziffert ist die Größenordnung, die kirchliche Arbeitgeber betrifft. Ein angemessener Rechtsschutz ist übrigens auch bei kirchlichen Arbeitgebern von Nöten. Es ist nämlich ein verbreiteter Irrtum, dass das kirchliche Sonderarbeitsrecht einen kostenlosen oder preiswerten Arbeitsrechtsschutz im Individualarbeitsrecht sicherstellt. Wenn es ernst wird, helfen auch die AVR-Schlichtungsstellen nicht weiter. Denn sie können nur unverbindliche Vorschläge machen - und im Ernstfall landet man dann doch vor dem Arbeitsgericht, wo auch kirchliche Arbeitgeber in der Regel die Dienste von Anwälten in Anspruch nehmen, die Jura und nicht Barmherzigkeit studiert haben.
Gewerkschaftsmitglieder genießen auch gegenüber kirchlichen Arbeitgeber einen im Mitgliedsbeitrag inbegriffenen Rechtsschutz, der eine sachgerechte Vertretung sicherstellt.
Im Übrigen: der gewerkschaftliche Rechtsschutz dient auch der solidarischen Klärung von Rechtsfragen. Gelegentlich wird versucht dies zu vereiteln, indem Arbeitgeber - kurz bevor eine Rechtsfrage zu ihren Ungunsten geklärt zu werden droht - eine gütliche Einigung anbieten und so die streitige Sache individualisieren...
Ach ja - und sobald ein ver.di Mitglied in einer MAV vertreten ist, gibt es nach der ver.di Satzung auch "Gremienrechtsschutz"; damit kann nicht nur die MAV durch ver.di beraten werden, sondern ggf. auch die (Vor-)Finanzierung von Anwälten geleistet werden, deren Kosten der kirchliche Arbeitgeber (zunächst) nicht übernehmen will.

1 Kommentar:




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.