Die Wanderausstellung „Vom Wert der Mitbestimmung“ der Hans- Böckler-Stiftung zeigt anhand von mehr als 20 historischen Stationen, wie die Mitbestimmung zum zentralen demokratischen Gestaltungselement der sozialen Marktwirtschaft wurde. Frei gewählte Betriebsräte ebneten den Weg für den Wiederaufbau der Demokratie. In den Gründerjahren der Bundesrepublik erkämpften die Gewerkschaften die betriebliche Mitbestimmung. In den 1970er Jahren gelang es, gesetzliche Mitbestimmungsrechte weiter auszubauen.
Vor 40 Jahren, am 1. Juli 1976, trat das Mitbestimmungsgesetz in Kraft, das VertreterInnen der Beschäftigten eine paritätische Beteiligung im Aufsichtsrat großer Kapitalgesellschaften garantiert. Die Mitbestimmung hierzulande war entscheidend bei der Bewältigung von Wirtschaftskrisen und Strukturwandel. Neue Herausforderungen an die Mitbestimmung sind in der globalisierten und zunehmend digitalen Wirtschaft im 21. Jahrhundert entstanden, in der Unternehmen versuchen, sich durch Lücken in der nationalen und europäischen Gesetzgebung der Mitbestimmung zu entziehen. Erstmals öffentlich präsentiert wird die Ausstellung am 7. März in Berlin, Festredner ist Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Vom 9. bis 19. März ist die Wanderausstellung im Willy-Brandt-Haus der SPD in Berlin zu sehen (Stresemannstraße 28,dienstags bis sonntags, 12 bis 18 Uhr). www.boeckler.de/6273
Quelle: Einblick 4/2016
Morgen ist übrigens Oswald von Nell-Breunings 126. Geburtstag.
Aus diesem Anlaß wiederholen wir mal wieder seine Mahnung:
Gelänge es der Kirche (den Kirchen), sich zu den Entschluss durchzuringen, auch für ihre Anstalten und Einrichtungen sich des Tarifvertrags als einer vom staatlichen Recht dargebotenen Möglichkeit "zur Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen" zu bedienen, dann würde(n) sie nach meiner festen Überzeugung nicht nur sich nicht das Allergeringste vergeben, sondern dürfte(n) sich davon einen hohen Gewinn an Ansehen und Vertrauen in breiten Kreisen der Arbeitnehmerschaft versprechen. - Die Unternehmerschaft hat lange gebraucht, um die hohen Vorzüge unseres Tarifvertragssystems zu begreifen, die selbstverständlich auch ihren Preis kosten. Mein dringender Wunsch ist, dass auch bei den Kirchen diese Einsicht sich bald siegreich durchsetzt.(aus: Oswald von Nell-Breuning SJ, Kirche(n) als Arbeitgeber, Erstveröffentlichung in ötv-magazin 3/1980, S. 33-35, hier zitiert nach Klute/Segbers (Hrsg.) Gute Arbeit verlangt ihren gerechten Lohn, S. 147)
Und vermutlich ist es nur ein Gerücht, dass Kardinal Marx als Gastgeschenk die Information mitbringt, dass die Unternehmensmitbestimmung künftig auch bei Kirche und Caritas eingerichtet wird?
AntwortenLöschenDer Kölner Kardinal Frings hat seinerzeit die Befreiung vom Betriebsverfassungsgsetz mit dem Argument erreicht, die Kirchen würden etwas besseres (Mater et magistra) schaffen als der Staat. Und von den Westfalen sagt man, dass sie das einlösen, was die Kölner Karnevalisten versprechen.
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