Montag, 1. Februar 2016

Region Ost: Aufwertung Sozial. und Erziehungsdienst hält Abstand und kommt später

Die Mitarbeiterseite der AK informiert, dass am 28. Januar auch die Regionalkommission Ost einen Beschluss zur regionalen Übernahme des Bundesbeschlusses der Bundeskommission vom 10. Dezember 2015 beschlossen hat. (Beschlusstext siehe unten)
Die Mitarbeiterseite erklärt hierzu:
Verspätete Aufwertung Ost Die Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der Regionalkommission Ost erreicht die Aufwertung erst im August 2016. Damit werden sie im Vergleich zur Caritas-West um sieben und im Vergleich zum Öffentlichen Dienst sogar um 13 Monate abgehängt.
(Quelle: www.akmas.de)
Weitere Einschätzungen  von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite gibt es bislang nicht.

In der Region Ost werden inzwischen 4 Tabellen für die Anlage 33 benötigt. Die Caritas-Fläche lässt sich offensichtlich nicht mal mehr in einer Region einheitlich realisieren. Die ohnehin schon bestehende Spaltung zum Westen wird noch einmal verstärkt durch die zeitlich um weitere 7 Monate nach hinten gelegte Inkraftsetzung.
Dabei hat die Arbeitsrechtliche Kommission im September 2014 einen eigenen Ausschuss eingerichtet, der sich die Angleichung West/Ost zum Ziel gesetzt hat. Allzu groß ist der Erfolg bislang nicht.




Beschluss der Regionalkommission Ost (Übernahme SuE) 
Die Regionalkommission Ost fasst folgenden Beschluss:  
1. Der Beschluss der Bundeskommission zur Neuregelung des Sozial- und Erziehungsdienstes vom 10. Dezember 2015 wird für den Bereich der Regionalkommission Ost mit der Maßgabe übernommen, dass alle dort in Eurobeträgen genannten Werte in den Entgelttabellen
  • a) für den Tarifbereich RK Ost-Tarifgebiet Ost (Mitarbeiter in Einrichtungen, die keine Kindertagesstätten sind, nach § 22 SGB VIII) mit einem Prozentsatz von 92 zu den Mittleren Werten, 
  • b) für den Tarifbereich RK Ost-Tarifgebiet West (Mitarbeiter in Einrichtungen, die keine Kindertagesstätten sind, nach § 22 SGB VIII) mit einem Prozentsatz von 96 zu den Mittleren Werten, 
  • c) für den Tarifgebereich RK Ost-Tarifgebiet Ost (Mitarbeiter in Kindertagesstätten, nach § 22 SGB VIII) mit einem Prozentsatz von 94 zu den Mittleren Werten, 
  • d) für den Tarifbereich RK Ost-Tarifgebiet West (Mitarbeiter in Kindertagesstätten, nach § 22 SGB VIII) mit einem Prozentsatz von 98 zu den Mittleren Werten als neue Vergütungshöhe festgesetzt werden. 
2. Der Beschluss tritt zum 01.08.2016 in Kraft.
Magdeburg, den 28. Januar 2016
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Nachtrag 3.2.2016 - inzwischen gibt es eine Stellungnahme der Arbeitgeberseite: Dienstgeberbrief

2 Kommentare:

  1. Die Regelungen mit der Verzögerung gelten dann auch für Hamburg und Schleswig-Holstein?

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