Verspätete Aufwertung Ost Die Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der Regionalkommission Ost erreicht die Aufwertung erst im August 2016. Damit werden sie im Vergleich zur Caritas-West um sieben und im Vergleich zum Öffentlichen Dienst sogar um 13 Monate abgehängt.
(Quelle: www.akmas.de)Weitere Einschätzungen von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite gibt es bislang nicht.
In der Region Ost werden inzwischen 4 Tabellen für die Anlage 33 benötigt. Die Caritas-Fläche lässt sich offensichtlich nicht mal mehr in einer Region einheitlich realisieren. Die ohnehin schon bestehende Spaltung zum Westen wird noch einmal verstärkt durch die zeitlich um weitere 7 Monate nach hinten gelegte Inkraftsetzung.
Dabei hat die Arbeitsrechtliche Kommission im September 2014 einen eigenen Ausschuss eingerichtet, der sich die Angleichung West/Ost zum Ziel gesetzt hat. Allzu groß ist der Erfolg bislang nicht.
Beschluss der Regionalkommission Ost (Übernahme SuE)
Die Regionalkommission Ost fasst folgenden Beschluss:
1. Der Beschluss der Bundeskommission zur Neuregelung des Sozial- und Erziehungsdienstes vom 10. Dezember 2015 wird für den Bereich der Regionalkommission Ost mit der Maßgabe übernommen, dass alle dort in Eurobeträgen genannten Werte in den Entgelttabellen---------
- a) für den Tarifbereich RK Ost-Tarifgebiet Ost (Mitarbeiter in Einrichtungen, die keine Kindertagesstätten sind, nach § 22 SGB VIII) mit einem Prozentsatz von 92 zu den Mittleren Werten,
- b) für den Tarifbereich RK Ost-Tarifgebiet West (Mitarbeiter in Einrichtungen, die keine Kindertagesstätten sind, nach § 22 SGB VIII) mit einem Prozentsatz von 96 zu den Mittleren Werten,
- c) für den Tarifgebereich RK Ost-Tarifgebiet Ost (Mitarbeiter in Kindertagesstätten, nach § 22 SGB VIII) mit einem Prozentsatz von 94 zu den Mittleren Werten,
2. Der Beschluss tritt zum 01.08.2016 in Kraft.
- d) für den Tarifbereich RK Ost-Tarifgebiet West (Mitarbeiter in Kindertagesstätten, nach § 22 SGB VIII) mit einem Prozentsatz von 98 zu den Mittleren Werten als neue Vergütungshöhe festgesetzt werden.
Magdeburg, den 28. Januar 2016
Nachtrag 3.2.2016 - inzwischen gibt es eine Stellungnahme der Arbeitgeberseite: Dienstgeberbrief
Die Regelungen mit der Verzögerung gelten dann auch für Hamburg und Schleswig-Holstein?
AntwortenLöschenJa. So ist es.
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