Mittwoch, 3. Februar 2016

Personalabteilung des Dominikus-Ringeisen-Werks geht in die Bütt

Der "Zentralbereich Personalwesen" hat kürzlich die Beschäftigten des Dominikus-Ringeisen-Werks über die aktuellen Beschlüsse der Bundeskommission der AK sowie der Region Bayern zum Sozial- und Erziehungsdienst informiert. 

Die Hinweise zum Ergebnis kann man - wenn man die einschlägigen kritischen Adjektive vermeiden will - nur als Beitrag zu den aktuellen Faschings- und Karnevalsveranstaltungen verstehen. So heißt es etwa:   
Das  Ergebnis  zeigt  die  Stärke  des   Dritten  Wegs,   bei  dem  im  Rahmen des Gedankens der Dienstgemeinschaft ohne  Arbeitskämpfe,  Aussperrungen oder Streiks eine faire Bezahlung erreicht werden kann.
Tariferhöhungen  und Rahmenbedingungen der AVR finden also auch ohne Mitgliedschaft bei Ver.di  oder anderen Gewerkschaften auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienstgemeinschaft des Dominikus-Ringeisen-Werks Anwendung - durch eine Verhandlungskultur ohne Kampf und Konfrontation.
Narrhalla-Marsch! - ?

Der Gedanke der Dienstgemeinschaft besagt also, dass die faire Bezahlung des öffentlichen Dienstes (die dort durch Arbeitskämpfe und Streiks durchgesetzt wurde), auch dadurch realisiert werden könne, dass man diese Arbeitskämpfe den Beschäftigten dort überlässt und selber genau diese Ergebnisse übernimmt, ohne einen Finger dafür gerührt zu haben?
So haben wir uns die Dienstgemeinschaft schon immer vorgestellt!
Alle substantiellen Ergebnisse der Caritas in den letzten Jahrzehnten sind übrigens auf diese friedliche, kräfteschonende Weise zustandegekommen! Dass es die 3,5 %, von denen der Zentralbereich redet, erst ein halbes Jahr später gibt (was nach Adam Riese einen Nachteil von mindestens 21 % einer Monatsvergütung ausmacht), wird nicht weiter vertieft.
Wenn die Caritas schon die AK finanziert, dann sollen auch die Mitarbeiter ihren Beitrag leisten?



Tariferhöhungen "und Rahmenbedingungen" des TVöD finden übrigens auch im öffentlichen Dienst "auch ohne Mitgliedschaft bei Ver.di" Anwendung bei Arbeitnehmern, die gewerkschaftlich nicht organisiert sind.
Und auch kommunale Einrichtungen, die nicht Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes sind, dürfen selbstverständlich den TVöD als Arbeitsvertragsgrundlage vereinbaren.
Trittbrettfahren ist kein Alleinstellungsmerkmal von Dienstgemeinschaften, sondern ist auch im weltlichen Bereich weit verbreitet. (Im weltlichen Bereich gibt es für dieses Arbeitgeberverhalten übrigens gute Gründe: denn wenn nur Gewerkschaftsmitglieder die Früchte ihrer Kämpfe exklusiv erhalten würden, würde das ja die Gewerkschaften stärken...)




PS.:
Was im Sozial- und Erziehungsdienst zu erreichen gewesen wäre, wenn die Beschäftigten der kirchlichen Wohlfahrtsverbände in der Tarifauseinandersetzung 2015 mit starker Beteiligung und substantiell (mit kreativen, aber echten Arbeitskampfmaßnahmen) dabei gewesen wären, ist einstweilen nur Gegenstand sentimentaler Gedanken.
Wer die Aufwertung als unzureichend ansieht, hat weiterhin die Möglichkeit in der Gewerkschaft, zusammen mit den Kollegen von weltlichen und kirchlichen Trägern der Branche, daran zu arbeiten, dass die Sozial- und Erziehungsberufe in den Mittelpunkt von gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen gestellt und bessere Bezahlungen durchgesetzt werden können!


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