Gewissens- und Religionsfreiheit ist eine der wesentlichen Errungenschaften aus den über Jahrhunderte andauernden religiös begründeten Kriegen in Europa. Erst in Folge der "Kulturkämpfe" etwa in Preußen oder Bayern wurde die staatliche Verpflichtung zur religiösen Neutralität in Deutschland sogar verfassungsrechtlich festgeschrieben. Inzwischen verbieten völker- oder europarechtlich verankert Diskriminierungsverbote, beispielsweise in den EU-Antidiskriminierungsrichtlinien oder durch Verfassungsrecht und nationale Antidiskriminierungsgesetze (in Deutschland AGG)
jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von „Rasse", ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.(Zitierung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, der Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus).
Seit 2006 schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierungen. Dafür tritt ver.di seit Jahren und weiterhin ein - auch bei und in den christlichen Kirchen.
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