Die kircheneigenen Gerichtsordnungen sind von einer solchen Diskussion noch weit entfernt.
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Gleichzeitig wird in Deutschland über eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes diskutiert. Der in der vergangenen Woche veröffentlichte Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wird bei netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) als halbherzig kritisiert:
Wir haben Stimmen zum Gesetzentwurf Innenministeriums eingeholt. Verbände kritisieren unter anderem eine verstolperte Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz und eine Einschränkung von Betroffenenrechten.Benjamin Wolf, Vorstand des Vereins Digitale Gesellschaft wird mit der Aussage zitiert:
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Die Resonanz ist überwiegend negativ, unter anderem weil die Regierung ihr erklärtes Ziel verpasst, für eine bessere und einheitlichere Durchsetzung des Datenschutz zu sorgen.
Der Entwurf sei mutlos und bleibe sogar hinter dem Minimalkonsens im Koalitionsvertrag zurück. „Der Entwurf vermittelt den Eindruck, dass das BMI die Schwäche der Datenschutzkonferenz gesetzlich festschreiben will, anstatt diese zu stärken“, so Wolf. „Wenn uns das Grundrecht auf Datenschutz etwas wert ist, müssen wir seine föderale Durchsetzung durch die Datenschutzkonferenz stärken. Wenn es sein muss, eben mit einer Grundgesetzänderung.“.Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) und der Verein Digitale Gesellschaft kritisieren eine neue Einschränkung des Auskunftsrechts von Betroffenen gegenüber datenverarbeitenden Stellen.
„Bislang relativ unbemerkt will das BMI in dem Entwurf auch das Auskunftsrecht zuungunsten der Betroffenen beschneiden, in dem es die Abwägung des Auskunftsrechts mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gesetzlich festschreibt“, sagt Benjamin Wolf von der Digitalen Gesellschaft.und weiter wird ausgeführt:
Aus Sicht des Vorsitzenden der DVD, Frank Spaeing, lädt die Formulierung des Entwurfs „Verantwortliche geradezu dazu ein, Betroffenen ihren legitimen Auskunftsanspruch zu verweigern.“ Er befürchtet, dass nach dieser Änderung des BDSG berechtigte, aber missliebige Auskunftsersuchen abgewiesen werden. „Sie eröffnet ein großes Tor für Digitalunternehmen den von ihnen verdateten Menschen ihre Datenschutzrechte zu verwehren.“Es ist erstaunlich, dass das Parallelrecht der Kirchen mit ihrer eigenen Selbstjustiz nicht angesprochen wird. Wir haben das "Problem Datenschutz" schon mehrfach angesprochen und dabei insbesondere darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Daten der Personen handelt, die in einer Verbindung zu kirchlichen Einrichtungen stehen - nicht aber um die Daten der Kirchen selbst. Es handelt sich um keine "kircheneigenen Daten". Daher besteht schon verfassungsrechtlich keine Grundlage für ein "kirchliches Datenschutzrecht".
...
Auch die auf Datenschutz spezialisierte Rechtsanwältin Elisabeth Niekrenz kritisiert diese Einschränkung gegenüber netzpolitik.org. „Seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist klar, dass Bürger:innen das Recht haben, zu erfahren, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“ Die geplante Einschränkung des Auskunftsanspruchs sei europarechtswidrig, so Niekrenz, und würde „Rechtsunsicherheit auf Kosten aller Beteiligter, einschließlich der ohnehin belasteten Justiz, schaffen.”
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