Der Bundesgerichtshof hat in einem jahrelangen Rechtsstreit um die Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter:innen im öffentlichen (und kirchlichen) Dienst entschieden, dass die jüngste Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien aus dem März 2018 nicht mehr (wie frühere Fassungen) gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoße. Der mehr als 20 Jahre währende Rechtsstreit über die Umstellung bei der Zusatzversorgung hat damit ein Ende gefunden.
Pressemitteilung Nr. 161/2023 des BGH vom 20.09.2023 zum Urteil vom 20. September 2023 - IV ZR 120/22
Weitere Quellen: Beck Aktuell und zeit.de.
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