Samstag, 23. September 2023

Niedriglöhne in der Bundesrepublik Deutschland.

aus einer Antwort der Bundesregierung Drucksache 20/8363
Von der einmaligen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 haben viele Beschäftigte profitiert. Laut Statistischem Bundesamt „waren rund 5,8 Millionen Jobs von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 betroffen.“ (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/06/PD23_211_62.html).
Das Statistische Bundesamt stellt ebenda aber auch fest, dass die Niedriglohnschwelle bereits im Oktober 2022 bei brutto 12,76 Euro je Stunde lag. Mit 56,4 Prozent des mittleren Verdienstes – gemessen am Median – lag der gesetzliche Mindestlohn zudem zwar nicht mehr weit entfernt, aber immer noch unter dem von der EU-Richtlinie empfohlenen Wert von 60 Prozent.
Hinzu kommt, dass die zwar zuletzt rückläufige, aber immer noch ungewöhnlich hohe Inflation einen nicht unerheblichen Teil der letzten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns aufgezehrt haben dürfte. So entsprach der Anstieg der Verdienstsumme für die von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns Betroffenen laut Statistischem Bundesamt 9,6 Prozent. Die Inflationsrate betrug zuletzt im Mai 2023 6,1 Prozent. Dabei waren Nahrungsmittel mit plus 14,9 Prozent der stärkste Preistreiber (www.destatis.de/DE/Presse/Presse mitteilungen/2023/06/PD23_224_611.html). Das belastet Menschen mit niedrigen Einkommen, die einen größeren Teil ihres Verdienstes für Nahrungsmittel ausgeben müssen als Menschen mit höheren Einkommen, besonders stark.
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Über Auswirkungen der Niedriglöhne haben wir zuletzt am 12. September berichtet. Da ist es bemerkenswert, dass das Evangelium nach Matthäus (Mt 20,1–16) aktuelle "Lektüre im Gottesdienst" ist.

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