In die Verhandlungen ist Bewegung gekommen!Die tariflichen Forderungen im Einzelnen:
In der Caritas Tarifrunde 2018 haben die Mitarbeiterseite und die Dienstgebervertreter am 19. April 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Zu einem Ergebnis kam es in den ersten beiden Verhandlungsrunden nicht. In der 3. Runde am 4. Juni in Köln konnten dagegen schon Fortschritte erzielt werden. Die Mitarbeiterseite hofft auf einen Abschluss noch im Juni.
Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) des Deutschen Caritasverbandes verfolgt mit ihren Tarifforderungen das Ziel, mehr für die Anerkennung und Attraktivität sozialer Arbeit, insbesondere der Pflege, zu tun.
Mit der Forderung nach einer Gehaltssteigerung um sechs Prozent orientiert sich die Mitarbeiterseite der Caritas an der Forderung von ver.di im Öffentlichen Dienst. Darüber hinaus will die ak.mas in dieser Tarifrunde weitere Punkte durchsetzen: die Anhebung der vor Jahren in der Caritas abgesenkten Entgelte für Pflegehilfskräfte auf das Niveau des TVöD sowie den Verzicht auf sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen.
- Erhöhung der Vergütungswerte um 6 Prozent, mindestens jedoch der monatlichen Tabellenentgelte um 200 Euro (mit Wirkung zum 01.03.2018 und Befristung der mittleren Werte bis 28.02.2019),
- Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro,
- verbesserte Eingruppierung von Pflegehilfskräften (P4 wird zu P5),
- Verzicht auf sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen,
- Angleichung der Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung und Weihnachtszuwendung im Tarifgebiet Ost an das Niveau West (für alle Beschäftigten),
- Dauer des Zusatzurlaubs für Wechselschicht- und Schichtarbeit wird unter Aufhebung der Höchstgrenze um 50 Prozent angehoben,
- Pausen als Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit (für alle Mitarbeiter),
- Anhebung des Nachtarbeits- und des Samstagszuschlags in Anlage 6a zu den AVR auf 20 Prozent (bisher 1,56 Euro bzw. 0,78 Euro pro Stunde) – gilt in Anlagen 31, 32 und 33 zu den AVR schon seit deren Einführung im Jahr 2011,
- Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit bis 2023 (Anlage 17a zu den AVR),
- Kostenübernahme bei Ausbildungsfahrten, Familienheimfahrten und Lernmitteln auch für Praktikanten (Anlage 7 Abschnitt D) sowie sonstige Auszubildende (Anlage 7 Abschnitt E)
Die Tarifverhandlungen hatten sich zuletzt noch in einer kritischen Phase befunden. In vielen Punkten scheint nun eine Einigung in Sicht. Die Verhandlungsgruppe soll bis zur nächsten Sitzung der Bundeskommission am 14. Juni in Fulda eine beschlussfähige Lösung vorbereiten.Soweit die Infos auf der Internetpräsenz der Mitarbeiterseite der AK Caritas.
Thomas Rühl, der Sprecher der Mitarbeiterseite wird mit der Einschätzung zitiert:
„Es gibt allerdings einige Baustellen, zu denen wir uns zwar konstruktiv ausgetauscht haben, aber noch kein Ergebnis erzielen konnten. Unser Ziel bleibt, mit dieser Tarifrunde soziale Arbeit deutlich aufzuwerten – für die 600.000 Caritas-Beschäftigten und als Antwort auf den Fachkräftemangel. Die Situation der Refinanzierung ist gut. Wir haben daher die berechtigte Hoffnung, dass die Dienstgeber hier mitgehen.“Die kommende Woche bleibt spannend, denn interessant ist nicht nur, wieweit die zitierten Forderungen sich dann in entsprechenden AK-Beschlsüsen niederschlagen werden, sondern auch, wie sich die Differenzen gegenüber dem TVöD gestalten.
Den veröffentlichten Infos zufolge tagt die Verhandlungsgruppe am 12. Juni in einer 4. Verhandlungsrunde. Die formelle Sitzung der Bundeskommission findet am 14. Juni in Fulda statt. , Unter dem Motto "Der Caritas Tarifrunde 2018 ein Gesicht geben" ruft die Mitarbeiterseite die Beschäftigten auch dazu auf sich öffentlich mit den Forderungen der Mitarbeiterseite der AK zu solidarisieren.
Im öffentlichen Dienst endet am 15. Juni die Erklärungsfrist. Es ist davon auszugehen, dass mit diesem Datum der Tarifabschluß im öffentlichen Dienst vom 18. 4. 2018 wirksam wird.
Eine Verständigung in der Bundeskommission der AK Caritas bedarf zur Wirksamwerdung mehrerer Schritte: so müssen etwa die Beschlüsse den (Erz-)Bischöfen zur Inkraftsetzung vorgelegt werden und die Vergütungsregelungen bzw. beschlossenen Tabellen müssen noch regional umgesetzt werden.
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